Einfuhrerleichterungen für Produkte aus Entwicklungsländern
PRESSEMITTEILUNG
Einfuhrerleichterungen für Produkte aus Entwicklungsländern
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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine neue Zollpräferenzenverordnung
verabschiedet,
die am 1. März 1997 in Kraft treten soll. Darin werden die Produkte bestimmt, die
zu
Verzugsbedingungen (in der Regel zollfrei) in die Schweiz eingeführt werden können.
Zudem
bestimmt die Verordnung, welche Länder als Entwicklungsländer im Sinne des schweizerischen
Präferenzenschemas gelten.
Die neue Zollpräferenzenverordnung bevorzugt gezielt die ärmsten Entwicklungsländer.
Diese
erhalten, neben voller Zollfreiheit auf den Industriegütern, auch eine Zollbefreiung
auf der
Mehrzahl der Agrargüter. Die übrigen Entwicklungsländer werden weitgehend mit den
Freihandelspartnern der Schweiz gleichgestellt. Das Präferenzenschema wird zudem
auf gewisse
Länder der ehemaligen Sowjetunion ausgedehnt. Hingegen werden Länder, die einen
hohen
Entwicklungsstand erreicht haben, ab 1. März 1998 von der Zollpräferenz ausgeschlossen.
Diese Verordnung erlaubt die Anpassung des Präferenzenschemas an die Entwicklungen
der
Handelsbeziehungen der Schweiz mit dem Ausland. Insbesondere wurden die Auswirkungen
der
Uruguay-Runde des GATT und der Abschluss von verschiedenenen Freihandelsabkommen
durch die
Schweiz berücksichtigt.
Die vorgeschlagenen Änderungen stellen eine erste Etappe zur Umsetzung der Botschaft
des
Bundesrates vom 29. Mai 1996 zum Präferenzenbeschluss dar. Auf der Grundlage dieser
Botschaft
können, in Berücksichtigung der Beziehungen der Schweiz zur Europäischen Union und
zu anderen
Freihandelspartnern, künftig weitere Anpassungen zugunsten von Entwicklungsländern
vorgenommen
werden. Zusätzliche Zollpräferenzen der Schweiz aus umwelt- und sozialpolitischen
Überlegungen
können zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls erwogen werden.
Bern, 29. Januar 1997
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Sektion Handelspolitik und Entwicklung, Remigi Winzap,
Tel. 031
/ 324 09 14