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Personalabbau im Eidgenössischen Militärdepartement


Pressemitteilung vom 18. Oktober 1996

Personalabbau im Eidgenössischen Militärdepartement (EMD)
Stand 30. September 1996

Im dritten Quartal 1996 hat das Eidgenössische Militärdepartement (EMD) den
Personalbestand um  weitere 87 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermindert.
Seit 1990 somit insgesamt 3418. Dank des erweiterten Sozialplanes und der gut
spielenden sozialen Partnerschaft mussten nur gerade 54 Personen ( 1,5 Prozent
des gesamthaft reduzierten Personalbestandes) entlassen werden. Die zur
Sanie-rung des Bundeshaushaltes geplanten Budgetkürzungen werden 1997 auch bei
den Besoldungskrediten durchschlagen. Eine Verschärfung des Personalabbaus kann
daher in Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Im dritten Quartal 1996 hat das EMD seinen Personalbestand um weitere 87
Personen abgebaut. Der aktuelle Personalbestand beträgt per 30. September 1996
16756 Personen. Damit hat sich der Bestand seit 1990 um insgesamt 3418 Personen
verringert. Nach den neuesten Entscheiden sind damit rund zwei Drittel des
geplanten Personalabbaus realisiert. Dass dabei nur gerade 54 Personen (1,5 %
des Personalabbaues) entlassen werden mussten, ist einerseits den flexiblen
Pensionierungen (freiwilliger vorzeitiger Altersrücktritt ab 60. Altersjahr
gemäss Statuten der Pensionskasse des Bundes) und der Solidaritätsaktion
(vorzeitige Pensionierung gemäss dem heute gültigen Sozialplan auf Veranlassung
der Verwaltung im gegenseitigen Einvernehmen, sofern der Austritt dem
Personalabbau dient), aber andererseits auch der Zentralen Koordinationsstelle
für Stellenvermittlung (ZEKOST) zuzuschreiben.

Das EMD ist bemüht, Entlassungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Der
Personalabbau hat laut dem Sozialplan EMD primär durch die Nichtbesetzung von
entstehenden Vakan-zen innerhalb der gleichen Verwaltungseinheit zu erfolgen.
Soweit Ersatz notwendig ist, sind die vakant werdenden oder neuen Stellen nach
Möglichkeit durch Bedienstete zu besetzen, deren Stelle aufgehoben wird. Weiter
werden dank vorzeitigen Pensionierun-gen, gemäss den Möglichkeiten des
Sozialplanes EMD, Entlassungen vermieden. Bedien-stete, bei denen die Aufhebung
der Stelle definitiv vorgesehen und für die kein anderer zumutbarer Einsatz
absehbar ist, können mit ihrer Zustimmung während längstens 9 Mo-naten an einem
Arbeitsvermittlungsprogramm (AVP), das privatwirtschaftlich geführt wird oder
unter der Leitung einer öffentlichen Institution steht, teilnehmen. Mit
einbezogen werden auch die Dienstleistungen der Sektion Arbeitsmassnahmen -
Vermittlung des BIGA, d.h.vorallem aus dem Bereich Arbeitsvermittlung (AVAM).

Für zusätzliche Auskünfte:Manfred Nussbaumer, Personalabteilung,
Generalsekre-tariat EMD,  Tel. 031 324 50 89

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