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Subsidiäre Sicherungseinsätze der Armee

Pressemitteilung vom 30. September 1996

Subsidiäre Sicherungseinsätze der Armee:
EMD leitet Vernehmlassung ein

Der Bundesrat hat von drei Verordnungen über die subsidiären Sicherungseinsätze
der Armee Kenntnis genommen und das Eidgenössische Militärdepartement (EMD)
ermächtigt, bei den Kantonen, den politischen Parteien und interessierten
Organisationen eine Vernehmlassung durchzuführen. Mit den subsidiären
Sicherungseinsätzen sollen die zivilen Behörden dann unterstützt werden, wenn
ihre Mittel nicht mehr ausreichen.

Es geht im einzelnen um die vollständig überarbeitete Verordnung über den
Truppeneinsatz für den Ordnungsdienst sowie die neuen Verordnungen über den
Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst und den Truppeneinsatz zum Schutz von
Personen und Sachen. Die drei Verordnungen mussten angepasst bzw. neu
geschaffen werden. Sie sind Ausführungsbestimmungen zum neuen Militärgesetz.

Für alle drei Verordnungen gelten die gleichen Grundsätze: Armee-Einsätze nur
auf Verlangen der zivilen Behörden; die zivilen Mittel müssen ausgeschöpft
sein; die Einsatzverantwortung liegt immer bei den zivilen Behörden.

Die Vernehmlassung über die drei Verordnungen bei den Kantonen, politischen
Parteien und interessierten Organisationen läuft bis 31. Januar 1997. Im
Bestreben, grösstmögliche Transparenz zu schaffen, hat die Geschäftsleitung des
EMD bereits früher beschlossen, auch die Konzeptionsstudie Subsidiäre
Sicherungseinsätze der Armee sowie die Kurzstudie Material für subsidiäre
Sicherungseinsätze mit in die Vernehmlassung zu geben.

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