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Übergabe eines Begnadigungsgesuchs für Erich Zimmermann an die Malediven

EIDGENOESSISCHES DEPARTEMENT
FUER AUSWAERTIGE ANGELEGENHEITEN			Bern, 27.
Januar 1997

Pressemitteilung

Uebergabe eines Begnadigungsgesuchs für Erich Zimmermann an die
Malediven

Gestern Sonntag, 26. Januar 1997, überreichte die für die Malediven
zuständige schweizerische Botschafterin, Maria Luisa Caroni, dem
Aussenminister der Republik Malediven ein von Bundespräsident Arnold
Koller unterzeichnetes und an den maledivischen Staatspräsidenten
Maumoon Abdul Gayoom gerichtetes Gnadengesuch zugunsten unseres aus
Visperterminen (VS) stammenden Mitbürgers Erich Zimmermann. Die
Uebergabe eines solchen Begnadigungsgesuchs stellt einen
aussergewöhnlichen Schritt dar, den die Schweiz angesichts der
besonderen Schwere des Falles und wegen des Mangels an juristischen
Handlungsmöglichkeiten unternimmt.

Erich Zimmermann ist seit fast zehn Monaten auf einer Gefangeneninsel
auf den Malediven inhaftiert. Am 9. April 1996 war er in einem sehr
summarischen Verfahren ohne Beisein eines Anwalts von einem Gericht in
der maledivischen Hauptstadt Malé aufgrund eines neuen
Anti-Drogengesetzes wegen des Besitzes von 0,5 Gramm Marihuana-Samen zu
lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Der Fall von Erich Zimmermann
wird vom Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten
(EDA) als gravierend beurteilt: Das Verfahren gegen unseren Mitbürger
entsprach keineswegs den Anforderungen an ein menschenrechtskonformes
Verfahren, und das Urteil widerspricht dem Grundsatz der
Verhältnismässigkeit.

Sowohl die schweizerische Botschaft in Colombo (Sri Lanka) als auch die
Zentrale des EDA beschäftigten sich von Anfang an intensiv mit dem
Fall. Frau Botschafterin Caroni sowie ihr erster Mitarbeiter, Hanspeter
Schöni, reisten im vergangenen Jahr mehrmals in dieser Sache aus
Colombo nach Malé, um im dortigen Aussenministerium und beim
Staatspräsidenten zugunsten von Erich Zimmermann zu intervenieren. Der
Vorsteher des EDA, Bundesrat Flavio Cotti, richtete am 1. Juni 1996 ein
Schreiben an den maledivischen Staatspräsidenten, in dem er den
schweizerischen Standpunkt darlegte und seiner Hoffnung Ausdruck gab,
Erich Zimmermann möge, auch aus humanitären Ueberlegungen, bald in die
Schweiz zurückkehren können.

Das EDA sichert Erich Zimmermann und seinen Angehörigen weiterhin seine
volle Unterstützung zu.