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Klausursitzung des Bundesrates vom 22. Januar 1997

Klausursitzung des Bundesrates vom 22. Januar 1997

Regierungsreform und nachrichtenlose Vermögen

Zwei Themen haben den Bundesrat an seiner gestrigen Klausursitzung im
Studienzentrum Gerzensee beschäftigt: die Regierungsreform und die Frage der
nachrichtenlosen Vermögen.

Regierungsreform

Der Bundesrat hat sich durch die Vertreter der Beratungsfirma Arthur
Andersen/Mundi umfassend über den Schlussbericht und die drei
Alternativvorschläge für eine Strukturreform der Bundesverwaltung orientieren
lassen und das weitere Vorgehen beschlossen. Der Bundesrat erachtet die
vorliegende Studie als taugliche Unterlage für seine politischen Entscheide
über die künftige Neustrukturierung der Departemente. Er ist somit in der Lage,
die Phase  der politischen Beurteilung und der Entscheidfindung in die Wege zu
leiten. Bundesrat Villiger wird die verschiedenen Alternativen mit den andern
Mitgliedern des Bundesrates bilateral besprechen. Der Bundesrat beabsichtigt,
an seiner Klausursitzung vom 19. Februar eine erste Beurteilung vorzunehmen.
Diese Prozedur soll es dem Bundesrat ermöglichen, in den folgenden Monaten
seine Entscheide zu treffen und die Umsetzung der Reform in die Wege zu leiten.

Bei diesem Vorgang legt der Bundesrat Wert auf grösstmögliche Transparenz.
Nachdem die wichtigsten Ergebnisse der Expertenarbeiten bereits am 19. Dezember
1996 publiziert worden sind, hat der Bundesrat gestern auch der
Veröffentlichung des Schlussberichtes* zugestimmt und beschlossen, mit den
Personalverbänden Gespräche zu führen.

Nachrichtenlose Vermögen

Der Bundesrat hat sich gestern abend auch mit der Frage der sofortigen
Schaffung eines Fonds für die Hilfe an Holocaust-Opfer und ihre Familien
befasst.

Wie bereits am 7. Januar 1997 angekündigt, ist der Bundesrat willens, mit allen
interessierten Kreisen die nötigen Gespräche weiterzuführen und insbesondere
Form und Zweckbindung eines Fonds zu klären. In diesem Zusammenhang begrüsst er
die Bereitschaft verschiedener Bankenkreise, einen solchen Schritt rasch in die
Wege zu leiten.

Ueber eine allfällige Beteiligung des Bundes an der Finanzierung eines Fonds
wird beim Vorliegen von historisch erhärteten Fakten entschieden. Hierzu hat
der Bundesrat mit
Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass der Präsident der Expertenkommission,
Prof. Dr. J.-F. Bergier, die Ergebnisse der Studien zu den Goldtransaktionen
der Schweizerischen Nationalbank und zur Flüchtlingspolitik des Bundes vor dem
Sommer in Aussicht gestellt hat.

Der Bundesrat hat sich auch durch Botschafter Thomas Borer über dessen
Einschätzung der Lage sowie die Arbeiten der von ihm geleiteten Task Force
informieren lassen.

Der Vizekanzler
Achille Casanova

23. Januar 1997

Für weitere Fragen:
Haltung Bundesrat und Verlauf Klausursitzung
Vizekanzler Achille Casanova,
Tel. 031 322 37 03
Regierungsreform
Ulrich Hubacher, Projektdelegierter Regierungsreform 93,
Tel. 031 322 40 10
Nachrichtenlose Vermögen und Tätigkeit Task Force:
Corinne Goetschel, Informationsdienst Task Force,
Tel. 031 323 04 82