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Erster Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 13. Januar 1997

Pressemitteilung

Erster Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens
der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von
Rassendiskriminierung

Der Bundesrat hat den ersten Bericht der Schweiz über die Umsetzung des
Über-einkommens der Vereinten Nationen von 1965 zur Beseitigung jeder
Form von Rassendiskriminierung genehmigt. Dieser Bericht wird dem
Expertenausschuss, der mit der Überwachung des Übereinkommens
beauftragt ist, zugestellt werden.

Die Schweiz ist dem Übereinkommen am 29. November 1994 beigetreten,
nach-dem sie die Änderungen an ihrer Rechtsordnung vorgenommen hatte,
die es er-lauben, gewisse rassistische Akte strafrechtlich zu verfolgen
(neue Artikel 261bis des Strafgesetzbuches und 171c des
Militärstrafrechts). Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
Rassendiskriminierung kodifziert und entwickelt in ei-nem wichtigen
Bereich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. De-zember
1948. Es konkretisiert das Verbot der Rassendiskriminierung im Sinne
spezifischer Verpflichtungen der Staaten, die verschiedene Massnahmen
zu deren Bekämpfung und Prävention unternehmen müssen. Bis zum 1.
Oktober 1996 sind 147 Staaten dem Übereinkommen beigetreten.

Die Überwachung der Umsetzung dieses Übereinkommens beruht auf
internationa-ler Ebene hauptsächlich auf der periodischen
Berichterstattung durch die Staaten. Diese Berichte müssen die zur
Durchsetzung dieses Übereinkommens von den Vertragstaaten getroffenen
Gesetzgebungs-, Gerichts-, Verwaltungs- und sonsti-gen Massnahmen
vorlegen. Sie werden von einem unabhängigen Expertenaus-schuss geprüft.
Dabei ist eine Regierungsdelegation anwesend, die den Bericht vorstellt
und auf Fragen antwortet. Diese Prüfung ist öffentlich und kann von
Ein-zelpersonen oder interessierten Nichtregierungsorganisationen
besucht werden.

Für weiterführende Informationen:
Direktion für Völkerrecht, François Voeffray, Tel.: 031 / 322 35 10