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Tierschutzverordnung: Der Vorsteher des EVD zieht den Entwurf der revidierten Verordnung zurück und lässt ihn überarbeiten

PRESSEMITTEILUNG

Tierschutzverordnung:
Der Vorsteher des EVD zieht den Entwurf der revidierten Verordnung zurück und lässt 
ihn
überarbeiten

Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz, Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes
(EVD), hat den Entwurf zur revidierten Tierschutzverordnung zurückgezogen. Das Bundesamt 
für
Veterinärwesen (BVET) hat den Auftrag erhalten, den Entwurf zu überarbeiten. Das 
soll es der
Schweiz erlauben, in einer ersten Phase ihre internationalen Verpflichtungen zu 
erfüllen und in
einer zweiten Phase ihr Tierschutzrecht einer grundlegenden Reform zu unterziehen.

Das EVD wird im April dieses Jahres eine Teilrevision der Tierschutzverordnung vorlegen; 
diese
Änderungen sollen es der Schweiz ermöglichen, ihre internationalen Verpflichtungen 
in den
Bereichen Schlachttiere, Tierversuche und Heimtiere zu erfüllen.

Bis zum Sommer wird das EVD dem Bundesrat zudem einen Entwurf für eine grundlegende 
Reform des
schweizerischen Tierschutzrechts vorlegen. Der Entwurf soll auch einen Zeitplan 
für die
Realisierung dieser Reform aufstellen sowie analysieren, ob eine solche Neukonzeption 
eine
Revision des Tierschutzgesetzes bedingt.

Bern, 28. Februar 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Presse- und Informationsdienst EVD, Tf 031 322 20 25 oder 031 322 20 54