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Weitere 200´000 Stgw 57 werden liquidiert

Pressemitteilung vom 27. Februar 1997

Entscheid zur Teilliquidation Sturmgewehr 57 gefallen

Weitere 200´000 Stgw 57 werden liquidiert

Die Geschäftsleitung EMD hat das Konzept für die Teilliquidation der
Sturmgewehre 57 (Stgw 57) genehmigt. Aufgrund dieses Entscheids gelangen in
diesen Wochen weitere 200´000 Stgw 57 zur Liquidation. Bereits früher wurden
rund 70´000 untauglich gewordene Stgw 57 liquidiert, und weitere 100´000 sind
in den Privatbesitz der aus der Wehrpflicht entlassenen Armeeangehörigen
übergegangen. Rund 300´000 der insgesamt 740´000 Sturmgewehre befinden sich
nach wie vor bei wehrpflichtigen Armeeangehörigen und werden erst in den
nächsten Jahren zurücklaufen. In Bearbeitung befindet sich zur Zeit auch der
Fragenkomplex einer Vereinfachung und Ausdehnung der Gratisabgabe von Stgw 57
an Armeeangehörige, die aus der Wehrpflicht entlassen werden, und an die Halter
von Leihwaffen.

Seit 1988 wird das Sturmgewehr 90 sukzessive in Rekrutenschulen und
Umschulungskursen in der Armee eingeführt. 1996 wurde das Sturmgewehr 57
letztmals in Rekrutenschulen als persönliche Waffe abgegeben. Insgesamt wurden
740´000 Stgw 57 beschafft. Davon wurden bereits in den letzten Jahren rund
170´000 Stück liquidiert oder an Wehrpflichtentlassene abgegeben. Obwohl rund
300´000 Sturmgewehre noch längere Zeit im Einsatz sind, müssen grössere
Tranchen liquidiert werden. Über die Art der Liquidation hat die
Geschäftsleitung des EMD verschiedene Entscheide getroffen.

Kein Verkauf ins Ausland

Ein Verkauf ins Ausland kommt aufgrund des Kriegsmaterialgesetzes für die
meisten interessierten Staaten nicht in Frage. Fest steht, dass ein Teil der
Waffen verschrottet werden muss - selbst bei einer grosszügigen Abgabepraxis an
Armeeangehörige, die aus der Wehrpflicht entlassen werden. Eine allzu liberale
Abgabe- und Verkaufspraxis der Waffen durch das Eidg. Militärdepartement (EMD)
würde sonst dem Grundgedanken des neuen Waffengesetzes widersprechen.
Aufgrund verschiedener Aussprachen hat die EMD-Geschäftsleitung entschieden,
die Rechtsgrundlage für die vereinfachte Gratisabgabe an Armeeangehörige, die
aus der Wehrpflicht entlassen werden, sowie an langjährige Leihwaffenträger
rasch auszuarbeiten und in Kraft zu setzen. Dagegen soll der Verkauf von Waffen
bezüglich Inhalt und Einführungszeitpunkt auf das neue Waffengesetz abgestimmt
werden.

Weitere Waffenliquidationen

Über weitere Liquidationstranchen der Stgw 57 sowie der noch vorhandenen
136´000 Karabiner 31 (Kar 31) wird nach Massgabe des Rücklaufes sowie der
Abgabe- und Verkaufsmöglichkeiten zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Für zusätzliche Auskünfte: Divisionär Paul Müller, Unterstabschef Planung im
Generalstab, Tel. 031 / 324 51 93 (von 15.30 bis 17.00 Uhr)

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