Zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 1996
PRESSEMITTEILUNG
Zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 1996
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Aufgrund des Zolltarifgesetzes unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten
den 14.
Halbjahresbericht über zolltarifarische Massnahmen. Der Bundesrat hat die nachstehenden
Massnahmen im vergangenen Halbjahr in Kraft gesetzt. Die Bundesversammlung hat zu
entscheiden,
ob diese Massnahmen in Kraft bleiben, ergänzt oder geändert werden sollen.
Die Schwellenpreise für Futtermittel sichern einerseits eine angemessene Rauhfutternutzung,
und
andererseits erlauben sie zwischen Brotgetreide und Futtergetreide ein kohärentes
Preisverhältnis herzustellen. Mit der Rücknahme der Schwellenpreise um 10 Franken
je 100 kg
brutto wurde das Preisgefälle zwischen in- und ausländischen Erzeugnissen für die
tierische
Veredlung im Interesse der Erhaltung des Produktionsstandortes Schweiz abgebaut.
Am 1. September 1996 ist eine neue Eiermarktordnung in Kraft getreten. Sie soll
mehr Wettbewerb
bringen. Mit dieser Verordnung wurde das Zollkontingent Vogeleier in Schale von
33'735 t brutto
in 21'928 t Konsumeier und 11'807 t Verarbeitungseier für die Nahrungsmittelindustrie
aufgeteilt.
Am 24. August 1992 hat der Bundesrat beschlossen, den Zollansatz für ein nur in
den USA und
Japan erzeugtes Kunststoffgranulat für die Dauer von zwei Jahren auszusetzen. Bei
der Einfuhr
in die Schweiz unterlag dieses Produkt einem Zollansatz von 6 Franken je 100 kg
brutto, während
der Import in die EU zollfrei erfolgte. Der Zweck dieser Massnahme bestand darin,
den für
Schweizer Produzenten durch die Zollbelastung bedingten Wettbewerbsnachteil beim
Rohstoff zu
beseitigen. Angesichts unveränderter wirtschaftlicher Voraussetzungen wurde die
Geltungsdauer
dieser Massnahme um weitere zwei Jahre verlängert.
Die Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente und deren Ausnützung erfolgt
erneut in
einem Separatdruck der EDMZ.
Bern, 26. Februar 1997
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst