Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Die Schweiz hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die REchte des Kindes ratifiziert

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN		Bern, 25. Februar 1997

Pressemitteilung

Die Schweiz hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
Rechte des Kindes ratifiziert
__________________________________________________________________

Die Ratifikationsurkunde der Schweiz zum erwähnten Übereinkommen wurde
am 24. Februar 1997 bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen in
New York hinterlegt. Die Eidgenössischen Räte haben diese Ratifikation
in ihrer Session vom Dezember 1996 genehmigt. Das Übereinkommen wird 30
Tage nach der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde, also am 26. März
1997, für die Schweiz in Kraft treten. Die Schweiz hat gegenüber dem
Übereinkommen fünf Vorbehalte angebracht.

Das Übereinkommen wurde von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen am 20. November 1989 angenommen. Es konkretisiert und
entwickelt die Instrumente des Menschenrechtsschutzes für den
besonderen Bereich der Kindheit. In diesem Sinne ergänzt es die
Internationalen Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen, denen die
Schweiz im Juni 1992 beigetreten ist. Das Übereinkommen über die Rechte
des Kindes befindet sich auf dem Weg zu universeller Geltung. Bis zum
heutigen Tag haben 188 Staaten das Übereinkommen ratifiziert oder sind
ihm beigetreten. Kein anderes Rechtsinstrument im Bereich des
Menschenrechtsschutzes ist Gegenstand solch weiter Anerkennung.

Im Rahmen der schweizerischen Rechtsordnung ist das Übereinkommen
geeignet, die Rechte des Kindes zu bestätigen und zu verstärken. In
diesem Sinne verlangt es, dass in allen das Kind betreffenden
Entscheidungen das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen wird.
Es anerkennt auch das Recht des Kindes, in Verfahren, von denen es
besonders betroffen ist, angehört zu werden (beispielsweise in
Scheidungsverfahren). Die Ratifikation des Übereinkommens ist jedoch
vor allem für die Förderung der Menschenrechte im Rahmen der
Aussenpolitik von Bedeutung. Nachdem sie Vertragspartei des
Übereinkommens wurde, verfügt die Schweiz nunmehr über eine solide
Basis, um sich - auf bilateraler und multilateraler Ebene - für den
Respekt der Rechte der Kinder dieser Welt einzusetzen.

Für zusätzliche Informationen: Direktion für Völkerrecht, François
Voeffray, Tel. 031/ 322 35 10