Verlängerung der Zollfreiheit für Produkte aus ehemaligen EFTA-Ländern
PRESSEMITTEILUNG
Verlängerung der Zollfreiheit für Produkte aus ehemaligen EFTA-Ländern
Die Zollfreikontingente, welche die Europäische Gemeinschaft und die Schweiz 1995
für gewisse
Produkte vereinbart haben, werden für 1997 verlängert. Bei der Einfuhr in die Schweiz
sind
davon vor allem Limonaden, Tierfedern und Tabakwaren betroffen. Bei der Ausfuhr
in die EG
geniessen Pektin, Kaffee- und Tee-Extrakte sowie verarbeitete Nahrungsmittel, ohne
landwirtschaftliche Rohstoffe Zollfreiheit. Die heutige Verfügung tritt rückwirkend
auf den 1.
Januar 1997 in Kraft.
Die Vereinbarung ist eine Folge des Beitritts Österreichs, Schwedens und Finnlands
zur
Europäischen Union. Sie gewährleistet die Fortführung des Liberalisierungsgrades
zwischen der
Schweiz und ihren ehemaligen EFTA-Partnern.
Bern, 24. Februar 1997
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
EFD, Oberzolldirektion, Andreas Kehrli, Tel. 031 322 66 12
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Abteilung für Ein- und Ausfuhr, Beat Rumo, Tel.
031 322 23 58;
Jürg Küenzi, Tel 031 322 23 91