Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Konzeptstudie für ein Schweizerisches Rechtsinformationssystem

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND  POLIZEIDEPARTEMENT

Pressemitteilung

Konzeptstudie für ein Schweizerisches Rechtsinformationssystem

Der Bundesrat hat von der Konzeptstudie für ein Schweizerisches
Rechtsinformationssystem Kenntnis genommen. Die Studie geht nun bei den
Kantonen und ausgewählten interessierten Organisationen in die Vernehmlassung.
Anschliessend werden die Schweizerische Bundeskanzlei und das Eidgenössische
Justiz- und Polizeidepartement dem Bundesrat ein Leitbild für eine
Rechtsinformationspolitik des Bundes und entsprechende Massnahmen unterbreiten.

Gestützt auf einen Beschluss des Bundesrates vom Januar 1995 beauftragten die
Schweizerische Bundeskanzlei und das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement im Herbst 1995 die Arbeitsgemeinschaft Schweizerisches
Rechtsinformationssystem, das aus dem Jahr 1984 stammende Konzept des Bundes
für den Aufbau einer Schweizerischen Juristischen Datenbank zu überprüfen und
den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die Arbeitsgemeinschaft setzte
sich zusammen aus der Praxis für Medienrecht Franz A. Zölch & Partner, Bern,
und der Firma GfAI Gruppe für angewandte Informatik, Herrenschwanden. Sie
erfüllte ihren Auftrag in enger Zusammenarbeit mit dem projektbegleitenden
Ausschuss der Bundesverwaltung bestehend aus Direktionsmitgliedern des
Bundesamts für Justiz, der Bundeskanzlei und des Bundesamtes für Informatik. Im
September 1996 legte sie ihre Konzeptstudie vor.

Die Verfasser der Studie schlagen eine klare Aufgabenteilung zwischen Staat und
Privatwirtschaft in der elektronischen Publikation von Rechtsdaten vor. Der
Bund als wichtigster staatlicher Erzeuger von Rechtsdaten soll die
Grundversorgung der Bevölkerung mit Rechtsdaten des Bundes neben dem üblichen
Weg über die Printmedien auch auf dem elektronischen Wege gewährleisten.
Materiell umfasst diese Grundversorgung vor allem die Rechtsetzung (Verfassung,
Gesetze, Verordnungen, internationales Recht) und die Rechtsprechung auf Stufe
Bund, die umfassend und in allen Amtssprachen angeboten werden sollen. Alle
übrigen elektronischen Rechtspublikationen (wie kommentierte Gesetzesausgaben,
Kommentare, Lehrbücher usw.) sollen hingegen auf Dauer dem freien Markt
überlassen bleiben, wobei der Bund seine Rechtsdaten in elektronischer Form als
Grundlage für solche Produkte jedem privaten Anbieter zu gleichen Konditionen
zur Verfügung stellt.

Die heutigen technischen Möglichkeiten (Internet, WWW) würden es erlauben,
Rechtspublikationen dem Benutzer gegenüber als ein einziges, homogenes Produkt
zu präsentieren, obwohl sie von verschiedenen öffentlichen und privaten
Anbietern dezentral angeboten werden. Diese Komfortsteigerung setzt jedoch
entsprechende Normen und Standards voraus, die erst noch erarbeitet und dann
von allen Anbietern eingehalten werden müssten. Das an sich strikt
aufgabenteilige Konzept sieht daher vor, dass der Bund aktiv die
Standardisierung der verwendeten Techniken und Informationsstrukturen
vorantreibt.

Eine Rechtsinformationspolitik des Bundes auf Basis dieses Konzepts kann ihre
volle Wirkung nur entfalten, wenn sie von den Kantonen unterstützt wird. Der
seit 1985 aktive Verein Schweizerische Juristische Datenbank (VSJDB), in dem
auch die Kantone vertreten sind, kann hier Koordinationsaufgaben wahrnehmen und
auch weiterhin die Interessen der Rechtsanwender vertreten.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

21.2.1997

Auskunftsperson
Laurenz Rotach, Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Allgemeines Recht, Tel.
031 322 37 28
Adrian Blöchlinger, Bundesamt für Justiz, Fachstelle für Rechtsinformatik und
Informatikrecht, Tel. 031 322 36 32

Die Konzeptstudie für ein Schweizerisches Rechtsinformationssystem kann bei der
Bundeskanzlei, Abteilung Recht und Veröffentlichungen, 3003 Bern (Fax 031 322
88 95;
Tel. 031 323 02 70/323 37 69) oder in elektronischer Form im Internet über
folgende Adressen bezogen werden:

Homepage der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
http://www.admin.ch/
(unter der Rubrik: Was gibt´s Neues? / Quoi de neuf? / Novità / Novidats /
What´s New?)
Homepage des Bundesamtes für Justiz http://www.admin.ch/bj/ (unter der Rubrik:
Rechtsinformatik/Informatique juridique/Informatica giuridica)