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Grundsatzentscheide des Bundesrats zur Verwaltungsreform: RR 93 NOVE

Pressemitteilung

Grundsatzentscheide des Bundesrats zur Verwaltungsreform:
RR 93 NOVE

1. Stossrichtung der Reform

In der Klausur vom 19. Februar 1997 hat der Bundesrat grundlegende
Entscheidungen zur Verwaltungsreform getroffen. Im Bestreben,

- bestehende Verwaltungsabläufe zu vereinfachen,
- die Homogenität der Verwaltungsorganisation zu verbessern und
- neue Synergien für eine dienstleistungsorientierte Bundesverwaltung der
Zukunft zu schaffen,

hat der Bundesrat in wichtigen Bereichen eine Neuverteilung der Aufgaben
zwischen den Departementen beschlossen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass
mit der Festlegung der allgemeinen Stossrichtung noch nicht alle Fragen geklärt
sind. Bis die neuen Strukturen in Kraft sind, ist noch viel Arbeit zu leisten.
Der Bundesrat erblickt darin aber eine Chance für alle Beteiligten, am
Reformprozess aktiv mitzuwirken und so einen persönlichen Beitrag zum Gelingen
der Reform zu leisten.

2. Geschichtlicher Rückblick

2.1. Analysegruppen und Beratungsfirma

Im Frühjahr 1996 hat der Bundesrat neun verwaltungsinterne Analysegruppen
eingesetzt. Ihr Auftrag war es, in neun interdepartementalen Aufgabenfeldern
Vorschläge für eine Reorganisation der betreffenden Verwaltungsbereiche zu
erarbeiten. Diese Vorschläge sollten sich insbesondere an folgenden Zielen
orientieren: Effektivität und Effizienz der Aufgabenerfüllung, Förderung der
Sparsamkeit und Optimierung der Organisationsstruktur.
Im Juni 1996 hat der Bundesrat sodann die Beratungsfirma Arthur Andersen
beauftragt, im Rahmen des Projekts RR 93 NOVE ein einheitliches Vorgehen für
die Analysegruppen zu entwickeln, diese in ihrer Arbeit zu unterstützen und
aufgrund der Ergebnisse Lösungsvorschläge für eine Reform der Bundesverwaltung
zu erarbeiten.

Als Bindeglied zur Reformorganisation hat der Bundesrat eine Projektoberleitung
eingesetzt. Dieser gehören an: Bundesrat Kaspar Villiger (Vorsitz),
Bundespräsident Arnold Koller, Bundesrat Moritz Leuenberger sowie Bundeskanzler
François Couchepin.

2.2. Ergebnisse der Untersuchung

Gestützt auf solide Vorarbeiten der Analysegruppen hat Arthur Andersen
schliesslich im Dezember 1996 einen umfassenden Bericht zum Projekt NOVE
abgeliefert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung wie auch
die Oeffentlichkeit sind über das Ergebnis dieses Berichts orientiert worden.

Der Bericht enthält drei Lösungsvarianten zu Strukturverbesserungen (Varianten
A, B und C) sowie die Skizze einer möglichen Neukonzeption der Verwaltung nach
den Grundsätzen des New Public Management (NPM). Was die Weiterentwicklung in
Richtung NPM angeht, hat sich der Bundesrat für ein schrittweises Vorgehen
entschieden, indem er die Erfahrungen mit den FLAG-Aemtern (Führen mit
Leistungsauftrag und Globalbudget) zunächst abwarten will, bevor er über eine
grossflächige Einführung des NPM in der Bundesverwaltung entscheidet.

3. Die Entscheide im einzelnen

3.1 Ausgangslage

Gestützt auf die Ergebnisse des Berichts von Arthur Andersen hat der Bundesrat
am 22. Januar 1997 den Vorsitzenden der Projektoberleitung, Bundesrat Kaspar
Villiger,  beauftragt, mit allen Mitgliedern des Kollegiums bilaterale
Gespräche zu führen. Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten hat der Bundesrat an
seiner gestrigen Klausur in einem konstruktiven Klima und im Konsens folgende
Neuverteilung von Aufgabengebieten beschlossen:

3.2 Aufgabenzuteilungen

* Bildung, Forschung, Technologie (inkl. Ressortforschung)

Konzentration bei EDI und EVD.

Pendenz: Neukonzeption der Koordinationsorgane. Klärung der Detailaufteilung.

* Aussenwirtschaft

BAWI bleibt im EVD.
Pendenz: Neukonzeption der Koordinationsorgane; Prüfung der Aufteilung der
Entwicklungshilfe zwischen EVD und EDA.

* Umwelt, Raumordnung

Raumplanung bleibt im EJPD. BUWAL wird transferiert ins EVED.
Pendenz: Landestopographie (FLAG), Regionalpolitik.

* Migration

Konzentration im EJPD. Eingliederung der Einwanderungssektion BIGA.

Pendenz: Prüfung der Gruppenbildung.

* Infrastruktur

Im Grundsatz gemäss Bericht Andersen: Trennung von Strategie und Ausführung -
so zentral wie nötig, so dezentral wie möglich.

Pendenz:  Hardwarebeschaffung;. vertiefte Evaluation der vorgeschlagenen Lösung
im Baubereich (zentral EFD oder Aufteilung EFD, ETH, EMD).

* Energie

Bleibt im EVED.

* Grenzwachtkorps

Bleibt im EFD. Transferoption bei Integration in europäischen Sicherheitsraum
(EJPD/EMD).

* Hauptabteilung Strassenverkehr

Transfer ins EVED bei Wahrung grösstmöglicher Unabhängigkeit.

* Zivilschutz

Transfer ins EMD; keine Eingliederung in die militärische Hierarchie

* Sport

Transfer ins EMD. Als ziviler Bereich nicht der Armee unterstellt.

* Zentralstelle für Gesamtverteidigung

Interimistische Zuweisung an EMD.

Pendenz: Erstellung eines Konzepts zur künftigen Erfüllung der Aufgaben der ZGV
(Federführung EMD, BK mitinteressiert).

Aus dieser tabellarischen Uebersicht über die Neuzuteilungen von Aemtern und
Dienststellen geht hervor, dass der Grundsatz der Aufgaben- und
Organisationshomogenität nicht mit letzter Konsequenz verwirklicht worden ist.
Dies hat staatspolitische Gründe.
So ist der Bundesrat der Auffassung, dass wichtige Zielkonflikte nicht von den
Departementen, sondern auf der Stufe des Bundesrats geklärt werden müssen.
Ungeachtet dieser Einschränkung erachtet der Bundesrat die beschlossenen
Neuzuteilungen als einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg sowohl zur
Modernisierung unseres Staatswesens als auch zur Verbesserung der
Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung.

4. Weiteres Vorgehen

4.1 Vertiefungsarbeiten

Die erforderlichen Vertiefungsarbeiten in den erwähnten Aufgabengebieten werden
für die Klausur des Bundesrats vom 26. März 1997 unter Beizug der Firma Arthur
Andersen vorgenommen. Dabei geht es unter anderem darum, das
Rationalisierungspotential der Lösungsansätze genauer abzuklären. Weiter sind
noch einige weniger bedeutende Grundsatzentscheide zu fällen, damit die Reform
ein abgerundetes Ganzes ergibt.

4.2 Umsetzung

Die Umsetzung des Projekts NOVE erfolgt grundsätzlich durch die Departemente.
Gleichzeitig wird ein zentrales Controlling eingerichtet. Die diesbezüglichen
Modalitäten sind noch zu klären.
Mit dem Klausurbeschluss vom 19. Februar 1997 werden erhebliche
Veränderungsprozesse in der Bundesverwaltung eingeleitet. So ist vorgesehen,
dass parallel zur Umsetzung des Projekts NOVE oder im Anschluss daran
zusätzliche departementsinterne Reformaktivitäten entfaltet werden, die
Effizienz und Effektivität der Verwaltung verbessern sollen. Der Bundesrat wird
die dazu erforderlichen Leitplanken später beschliessen.
Die Ueberführung der durch NOVE betroffenen Verwaltungseinheiten soll - soweit
möglich - auf den 1. Januar 1998 vollzogen werden. Je nach Aufgabenbereich und
zusätzlichem Klärungsbedarf kann sich dieser Termin verschieben.

4.3 Politische Führung und Verwaltungsführung - Aufsicht und Kontrolle

Die Bedürfnisse im Bereich der Aufsicht und Kontrolle haben sich in den letzten
Jahren verändert. Gleichzeitig sind im Bereich der politischen und
Verwaltungs-Führung neue Instrumente (z.B. Controlling) entwickelt worden, die
bis heute nicht systematisch genutzt werden. Diese Problematik wird im Rahmen
einer Gesamtschau anzugehen sein. Dabei geht es nicht nur um die Klärung von
Ausgestaltung und Einsatz des Aufsichts-, Kontroll- und
Controlling-Instrumentariums im Bereich der Exekutive. Klärungsbedürftig sind
ebenfalls die rechtliche Ausgestaltung und politische Handhabung des
parlamentarischen Oberaufsichtsrechts im Verhältnis zu den verfassungsmässigen
Regierungs- und Verwaltungskompetenzen des Bundesrates.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

20.02.97