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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Erhöhung Bürgschafts-Rahmenkredit für die Schweizer Hochseeflotte

PRESSEMITTEILUNG

Erhöhung des Bürgschafts-Rahmenkredits
für die Schweizer Hochseeflotte

Der Bundesrat hat eine Botschaft verabschiedet, in der er dem Parlament
eine Erhöhung des Bürgschafts-Rahmenkredits zur Förderung der Schweizer
Hochseeflotte um weitere 250 Millionen Franken beantragt.
1992 bewilligten die Eidgenössischen Räte aus versorgungs- und
sicherheitspolitischen Gründen einen Bürgschafts-Rahmenkredit von 350
Millionen Franken für eine Laufzeit von 10 Jahren zur Sicherung eines
ausreichenden Bestandes an Hochseeschiffen unter Schweizer Flagge. Nach
knapp der Hälfte der Laufzeit ist dieser Kreditrahmen weitgehend
aufgebraucht bzw. für Projekte, welche in absehbarer Zeit zur
Realisierung gelangen, reserviert worden. Die verstärkte
Kreditnachfrage aufgrund eines erhöhten Reinvestitionsbedarfs der
Schweizer Flotte, der ausgetrocknete Zweithand-Schiffsmarkt, der Zwang
zum vermehrten Kauf von teuren Neubauten sowie die allgemein erheblich
gestiegenen Schiffspreise in den vergangenen Jahren haben zum
vorzeitigen Verbrauch der Bürgschaftsmittel geführt. Ohne weitere
Bürgschaftskredite wäre die bisher erfolgreich eingeleitete
Flottenerneuerung ernsthaft gefährdet.
Die Schweizer Hochseeflotte wurde während des Zweiten Weltkriegs zur
Sicherstellung lebenswichtiger Einfuhren aus Übersee gegründet.
Indessen hat sich seither die sicherheitspolitische Bedeutung der
Schweizer Flotte völlig verändert, nicht zuletzt nach dem Ende des
Kalten Krieges. In versorgungspolitischer Hinsicht kommt der Schweizer
Hochseeflotte jedoch angesichts der Globalisierung der Märkte und der
Verringerung der Vorräte von Handel und Industrie weiterhin eine
wesentliche Bedeutung zu. Die immer intensivere weltweite
Arbeitsteilung stützt sich heute auf höchst leistungsfähige
Transportsysteme, deren schwächstes Glied für ein Binnenland die
Seetransporte sind. Um zu vermeiden, dass unsere Ein- und Ausfuhren von
und nach Übersee infolge regionaler machtpolitischer oder kriegerischer
Konflikte, Boykotte und dergleichen mehr gefährdet werden und die
Schweiz sich dadurch unter Umständen in unerwünschte Abhängigkeiten
begeben müsste, fördert der Bund eine eigene Hochseeflotte unter der
neutralen Flagge der Schweiz.

Bern, 19. Februar 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, Simon Schläppi, Tel.
031 322 21 85.