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Beitritt der Schweiz zum Zusatzprotokoll des Europarates über die grenzüberschretende Zusammenarbeit

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	Bern, 19. Februar 1997

Pressemitteilung

Beitritt der Schweiz zum Zusatzprotokoll des Europarates
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Der Bundesrat hat beschlossen, das Zusatzprotokoll zum Europäischen
Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden zu unterzeichnen. Das
Protokoll enthält Bestimmungen über das Recht der
Gebietskörperschaften, Vereinbarungen über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit abzuschliessen, über die Rechtswirkung von Beschlüssen,
welche im Rahmen einer Vereinbarung über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit gefasst werden, sowie über die Rechtspersönlichkeit der
Organismen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. In der
Vernehmlassung hat sich die Mehrzahl der Kantone zugunsten eines
Beitritts der Schweiz ausgesprochen, weil dadurch die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert wird. Die ablehnenden
Kantone dagegen haben Bedenken über die Auswirkungen des Protokolls auf
das innerstaatliche Recht geäussert. Der Bundesrat wird in der
Botschaft an das Parlament zu diesen Fragen sowie zum Verhältnis
zwischen dem Protokoll und anderen mit den Nachbarstaaten
abgeschlossenen Verträgen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Stellung nehmen.

Weitere Auskünfte: Fabrizio Taschetta, wissenschaftlicher Adjunkt,
Abteilung Völkerrecht, Tel. 031-322 30 54