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Besserer Kinderschutz bei internationalen Adoptionen

Pressemitteilung

Besserer Kinderschutz bei internationalen Adoptionen
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Ratifikation des Haager Übereinkommens

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt,
zur Ratifikation des neuen Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern
und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen eine
Vernehmlassung durchzuführen. Mit einbezogen wird auch der Vorentwurf eines
Bundesgesetzes zum Haager Adoptions-Übereinkommen. Die beiden Vorlagen sollen
bei internationalen Adoptionen eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden der
Heimat- und der Aufnahmestaaten institutionalisieren und damit einen besseren
Schutz der Kinder ermöglichen. In erster Linie werden Massnahmen gegen
Missbräuche wie Kinderhandel vorgeschlagen.
Das am 29. Mai 1993 einstimmig verabschiedete Haager Adoptions-Übereinkommen
haben bisher elf Staaten ratifiziert und 15 weitere unterzeichnet, darunter
wichtige Herkunftsstaaten von Adoptivkindern. Die Schweiz unterzeichnete das
Übereinkommen am 16. Januar 1995. Es garantiert, dass internationale Adoptionen
stets im Interesse des Kindes liegen und dass die dem Kind zustehenden
Grundrechte respektiert werden. Verwirklicht werden diese Ziele durch
systematische Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten. Dabei teilen sich
Herkunfts- und Aufnahmestaaten vor allem in die Abklärung, ob Kind und
Adoptiveltern für die Adoption geeignet sind. Das Übereinkommen stellt auch die
gegenseitige Anerkennung von Adoptionen sicher.
Für die Umsetzung des Übereinkommens erwies sich die Schaffung eines
Bundesgesetzes zum Haager Adoptions-Übereinkommen als unumgänglich. Zentrale
Punkte dieses Gesetzesentwurfs, der ebenfalls in die Vernehmlassung geht, sind
eine Aufteilung der im Zusammenhang mit einer internationalen Adoption
anfallenden Aufgaben zwischen Zentralen Behörden des Bundes und der Kantone
sowie die Einbettung des staatsvertraglichen Verfahrens in die bestehenden
Abläufe. Ausserdem werden Massnahmen zum Schutze des Kindes und gegen
Missbräuche wie Kinderhandel vorgeschlagen.
Die Kantone und Parteien sowie die interessierten Fachgremien haben bis zum 1.
Juli 1997 Zeit, zu den beiden Vorlagen Stellung zu nehmen.

12. Februar 1997
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Frau Jametti Greiner, BJ, Tel. 031/ 322 41 34