Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Änderung von Rückzahlungsbedingungen für das 1967 an den Weltpostverien (UPU) in Bern gewährte Darlehen

EIDGENOESSISCHES DEPARTEMENT	Bern, 12. Februar 1997
FUER AUSWAERTIGE ANGELEGENHEITEN

Pressemitteilung

Änderung von Rückzahlungsbedingungen für das 1967 an den Weltpostverein
(UPU) in Bern gewährte Darlehen

Der Bundesrat hat eine Botschaft an die eidgenössischen Räte
verabschiedet betreffend die Änderung der Rückzahlungsbedingungen für
das Darlehen, das der Bund 1967 dem Weltpostverein (UPU) in Bern
gewährt hat. Mit dieser Änderung wird die UPU in den Genuss der
gleichen vorteilhaften Rückzahlungsbedingungen kommen, wie sie im
Sommer 1996 zugunsten der in Genf niedergelassenen internationalen
Organisationen festgelegt worden sind. Die neuen
Rückzahlungsbedingungen sehen einerseits die Aufhebung des Zinses von
drei Prozent auf dem Darlehenssaldo und anderseits eine
Rückzahlungsdauer von insgesamt 50 Jahren vor.

Die Rückzahlung des Darlehens von 18,2 Millionen Franken an die UPU
würde so im Jahre 2020 beendet und nicht mehr, wie 1967 vorgesehen,
bereits im Jahr 2010. Für die UPU bringen die neuen Bedingungen -
aktualisiert zu fünf Prozent - eine Verminderung der finanziellen
Lasten von insgesamt 2,8 Millionen Franken bis ins Jahr 2020 mit sich.