Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Erklärung des Bundesrates (8.12.97)

Erklärung des Bundesrates (8.12.97)

Fusion UBS/SBV

Aufgrund seiner Kontakte mit der Leitung beider Banken sowie unter Vorbehalt
der Stellungnahme der Wettbewerbskommission nimmt der Bundesrat Kenntnis von
der angesagten Fusion zwischen der Schweizerischen Bankgesellschaft (UBS) und
dem Schweizerischen Bankverein (SBV). Dieser Zusammenschluss wird die Rolle und
die Reichweite der Schweizer Banken weltweit verstärken. In diesem Sinne
bedeutet die Fusion einen erhöhten und verbesserten Stellenwert des
Finanzplatzes Schweiz, der sich somit unter den bestmöglichen Bedingungen der
Globalisierung stellen kann.

Der Bundesrat stellt fest, dass diese neue Schweizer Bank - welche weltweit den
zweiten Rang einnehmen wird - ihre nationale Identität, insbesondere im Bereich
des Inlandmarktes, bewahren wird. Auf Wunsch des Bundesrates sollen die
Finanzströme den Schweizer Unternehmen, vorwiegend den KMU, zugänglich bleiben.
Dieses Anliegen hatte Bundesrat Delamuraz anlässlich seiner Zusammenkunft mit
den Bankenvertretern im letzten Oktober besonders hervorgehoben. Demzufolge
begrüsst der Bundesrat die Einrichtung eines Fonds von 150 Millionen Franken,
bestimmt für Jungunternehmen, die in erfolgsversprechenden Bereichen tätig
sind.

Mit grösstem Bedauern hingegen nimmt der Bundesrat Kenntnis  vom bevorstehenden
Abbau von mehreren Tausend Arbeitsplätzen als Folge der Restrukturierung. Er
hofft, dass die aus dem Zusammenschluss resultierende, erhöhte und gestärkte
Wettbewerbsfähigkeit nach der erfolgten Umsetzung den Arbeitsmarkt,
insbesondere in der Schweiz, dynamisieren wird.

Der Bundesrat erwartet zudem von der neuen Institution die Erstellung eines
Sozialplans, für welchen sie einen Betrag von mehr als zwei Milliarden Franken
beschlossen hat. Er hat das BIGA als zuständiges Bundesamt beauftragt, die
Kontakte mit den Verantwortlichen der neuen Bank aufrechtzuerhalten und zu
überprüfen, dass für die Betroffenen die bestmöglichen Massnahmen getroffen
werden (Förderung von Teilzeitstellen, berufliche Umschulung, Förderung von
Arbeitsflexibilität, Einbezug der regionalen Verhältnisse u.a.m).

Diese für den Bankenplatz Schweiz neue Situation eröffnet den Kantonal- und
Regionalbanken neue Perspektiven und überträgt ihnen eine grössere
Verantwortung auf dem Gebiet ihres lokalen und regionalen Engagements.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

Bern, 8. Dezember 1997