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Militärhelikopter-Einsätze zugunsten der Polizei

Pressemitteilung vom 8. Dezember 1997

Verordnung über militärische Mittel für zivile und ausserdienstliche
Tätigkeiten

Militärhelikopter-Einsätze zugunsten der Polizei

Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über den Einsatz
militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (VEMZ)
genehmigt und auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. In der Verordnung
ausdrücklich verankert sind neu Einsätze von Militärhelikoptern zugunsten der
Polizei.

Die Ueberarbeitung der VEMZ war erfolgt, um Zuständigkeiten und
Verfahrensabläufe zu verbessern und um redaktionelle Anpassungen an Armee 95
und EMD 95 vorzunehmen. Aufgrund dieser Aenderungen können Gesuche für den
zivilen oder ausserdienstlichen Einsatz militärischer Mittel künftig rascher
und unbürokratischer behandelt werden.

Ein wichtiges Element der totalrevidierten VEMZ bildet die ausdrückliche
Verankerung von Helikoptereinsätzen zugunsten der Polizei. Danach kann der
Kommandant der Luftwaffe für zeitlich beschränkte zivile Polizeieinsätze und
für die entsprechende Ausbildung Armeehelikopter mit Militärpiloten zur
Verfügung stellen. Entsprechende Anträge laufen über den Sicherheitsdienst der
Bundesverwaltung, der sie an die Luftwaffe weiterleitet. Die zum Einsatz
gelangenden Militärpiloten üben keine Polizeigewalt aus.

Für Rückfragen: Markus Krauer, Generalsekretariat EMD, Chef Sektion
Rechtsetzung, Tel. 031/324.50.11

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