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Das Referendum gegen das Staatsschutzgesetz ist nicht zustandegekommen

Pressemitteilung

Das Referendum gegen das Staatsschutzgesetz ist nicht zustandegekommen

Das Referendum gegen das Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur
Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) ist mit höchstens 49´696 gültigen
Unterschriften nicht zustandegekommen. Nach Abschluss der Nachkontrolle hat die
Bundeskanzlei eine entsprechende Feststellungsverfügung getroffen und im
Bundesblatt veröffentlicht.

Am 7. Juli 1997 hatte das Referendumskomitee "Schluss mit dem Schnüffelstaat"
bei der Bundeskanzlei laut eigenen Angaben 50´829 Unterschriften eingereicht.
Die Zählung der Bundeskanzlei ergab, dass das Quorum von 50´000 gültigen
Unterschriften nicht erreicht wurde. Das Referendumskomitee ersuchte danach um
eine Nachzählung der eingereichten Unterschriften aus sieben Kantonen sowie um
eine Nachbescheinigung aller dafür in Frage kommenden Unterschriften aus
sämtlichen Kantonen. Den beiden Vorschlägen wurde stattgegeben. Doch auch
danach genügten die Unterschriften für das Referendum nicht.

Am 10. September ordnete  der Bundesrat eine Nachkontrolle der Unterschriften
durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe an. Diese kam zum Ergebnis, dass
47´897 Unterschriften gültig sind. Nimmt man überall je die höhere der von den
beiden Equipen unabhängig voneinander ermittelten Zahlen, so sind damit
sämtliche Zweifelsfälle zugunsten des Referendumskomitees entschieden. Auch in
diesem Fall ergibt die Addition sämtlicher allenfalls vielleicht gültigen
Unterschriften höchstens 49´696 Unterschriften. Diese Addition umfasst alle
fristgerecht eingereichten gültigen, alle nachbescheinigten gültigen, alle erst
nachträglich von Amtes wegen mit Stimmrechtsbescheinigung versehenen und alle
von den Gemeinden vor Fristablauf dem Referendumskomitee zurückgesandten
bescheinigten Unterschriften.

Die Feststellungsverfügung der Bundeskanzlei unterliegt der
Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht. Erst nach Ablauf der 30tägigen
Beschwerdefrist steht fest, ob das Referendum definitiv gescheitert ist.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

30.12.97

Auskunft
Hans-Urs Wili, Sektion politische Rechte, Tel. 031 322 37 49