Neue Verordnung über die Erstellungskosten bei mit WEG geförderten Wohnbauvorhaben
PRESSEMITTEILUNG
Neue Verordnung über die Erstellungskosten bei mit WEG geförderten Wohnbauvorhaben
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat eine neue Verordnung über die
Erstellungskosten bei Wohnbauvorhaben erlassen, die mit Bundeshilfe gemäss Wohnbau-
und
Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vom 4.10.19741) gefördert werden. Sie ersetzt die
gleichnamige
Verordnung vom 11. August 19952).
Mit der neuen Verordnung werden die Kostengrenzen unter Berücksichtigung des
Mehrwertsteuereffektes durchschnittlich um gegen acht Prozent gesenkt. Damit wird
dem seit
einigen Jahren feststellbaren Rückgang der Baukosten Rechnung getragen. Die Senkung
der
Kostengrenzen soll überdies ein Beitrag zur Dämpfung der im internationalen Vergleich
hohen
Bau- und Erneuerungskosten leisten.
Im weiteren erfolgt mit der neuen Verordnung eine Abstimmung mit dem Rahmenkredit
für die
Wohnbau- und Eigentumsförderung, welche das Parlament am 19. Dezember 1997 verabschiedet
hat;
mit der nun beschlossenen Reduktion der Erstellungskostengrenzen wird die Bundeshilfe
im
Wohnungswesen gezielt auf finanzschwächere Bevölkerungskreise ausgerichtet.
Gestützt auf die Bundeshilfe gemäss WEG wurden seit 1975 mehr als 120'000 Wohnungen
direkt
gefördert. Ungefähr ein Drittel des Förderungsvolumens sind Eigentumsobjekte. Bedeutsam
sind
auch die Leistungen des WEG für den alters- und behindertengerechten Wohnungsbau
und bei der
Realisierung von benutzerfreundlichen, raumplanerisch sinnvollen und umweltgerechten
Wohn- und
Eigentumsformen.
Bern, 30. Dezember 1997
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Wohnungswesen, C. Alvarez, Tf 032/654'91'30
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