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Erste eidg. Volksinitiative in amtlicher romanischer Uebersetzung

Pressemitteilung

Die erste eidgenössische Volksinitiative in amtlicher romanischer Uebersetzung

Zum erstenmal wird im Bundesblatt der romanische Text einer eidgenössischen
Volksinitiative amtlich veröffentlicht.

Am 10. März 1996 hatten Volk und Stände eine Aenderung des Amtssprachenartikels
der Bundesverfassung (Art. 116) gutgeheissen, mit der unter anderem das
romanische Idiom in den Rang einer Teilamtssprache erhoben wurde. Infolgedessen
ermöglichte der Bundesrat mit einer Aenderung vom 26. Februar 1997 der
Verordnung über die politischen Rechte den Urheberinnen und Urhebern einer
eidgenössischen Volksinitiative, ihren Initiativtext neu amtlich auch ins
Rätoromanische (Romantsch grischun) übersetzen und im deutschsprachigen
Bundesblatt veröffentlichen zu lassen. Davon haben nun erstmals die Urheber
einer Volksinitiative Gebrauch gemacht.

Die Regelung ist auch ein erster Schritt auf dem Weg zu einem neuen
Amtssprachengesetz, das den Umfang des Gebrauchs von Romantsch grischun näher
bestimmen wird.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

2.12.1997