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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Regierungs- und Verwaltungsreform

PRESSEMITTEILUNG

Regierungs- und Verwaltungsreform: Leistungsauftrag für ETH-Bereich und neue
Strukturen im Bereich Bau, Liegenschaften und Beschaffung

Der ETH-Bereich erhält einen Leistungsauftrag und eine eigene Rechnung; im
Bereich Bau, Liegenschaften und Beschaffung wird im EFD ein neues
Infrastrukturamt geschaffen. Das sind die wichtigsten Entscheide im Rahmen der
Regierungs- und Verwaltungsreform (RVR), die der Bundesrat getroffen hat.

Leistungsauftrag und eigene Rechnung für ETH-Bereich
Zur Stärkung der Autonomie und zur Schaffung der notwendigen
Führungsvoraussetzungen im Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen
(ETH) wird der Bundesrat dem ETH-Rat aufgrund des ETH-Gesetzes einen
vierjährigen Leistungsauftrag erteilen. Alle vier Jahre hat der ETH-Rat, wie
bisher, dem Bundesrat zuhanden der Eidgenössischen Räte Bericht über seine
Tätigkeit, Planung, Zielsetzung und Zielerreichung zu erstatten und ein
Leitbild vorzulegen. Der ETH-Rat wird, basierend auf dem Leistungsauftrag des
Bundesrates, die beiden ETH und die vier Forschungsanstalten mit sechs
jährlichen Leistungsvereinbarungen führen. Die sechs Anstalten des
ETH-Bereiches haben jährliche Leistungsberichte zuhanden des ETH-Rates zu
erstellen.

Weiter erhält der ETH-Bereich eine eigene Rechnung. Die heute bei anderen
Bundesstellen zugunsten des ETH-Bereiches eingestellten Kredite werden
vollständig in den ETH-Bereich integriert. Die operativen Kompetenzen zur
Realisierung von Vorhaben in Lehre, Forschung und Dienstleistung und die
entsprechende Verantwortung werden damit vollständig dem ETH-Bereich
zugeordnet.

Den Eidgenössischen Räten werden jährlich das Budget, die Rechnung und der
Geschäftsbericht des ETH-Bereichs unterbreitet. Mit dieser Lösung wird ein
weiterer Schritt in Richtung auf eine stufengerechte Kompetenzzuordnung im
Bundeshochschulbereich im Sinne des ETH-Gesetzes vollzogen.

Lösungskonzept für den Bereich Bau, Liegenschaften und Beschaffung
Bereits im März 1997 hat der Bundesrat entschieden, das Bau- und
Liegenschaftswesen des Bundes in die Sparten Zivil, Militär und ETH-Bereich
aufzuteilen sowie gleichzeitig im EFD ein neues "Infrastrukturamt", bestehend
aus der Sparte Zivil und dem Grossteil der heutigen EDMZ, aufzubauen.

Gestützt auf diesen Entscheid hat eine Projektorganisation, beauftragt vom
Vorsteher des EFD, Lösungen für die drei Sparten erarbeitet. Für alle drei
Sparten wurden die gleichen Prozessabläufe definiert. Da in Zukunft die
Aufgaben zunehmend von der Erhaltung der Bausubstanz geprägt sein werden,
erfolgt eine Verschiebung der Schwerpunkte in Richtung umfassende Abklärung der
Bedürfnisse und professionnelle Immobilienbewirtschaftung.
Da eines der Hauptziele der Reorganisation die bessere Integration des
"Supportprozesses Bauen" in die eigentlichen Kernprozesse der Sparten Militär
und ETH-Bereich war, wurden organisatorische Lösungen ausgearbeitet, die den
spezifischen Rahmenbedingungen der drei Sparten Rechnung tragen.
Insgesamt kann so bis ins Jahr 2003 eine Verringerung des Personalbestandes um
18 Prozent erzielt werden, wobei dieser Personalabbau grundsätzlich durch
natürliche Abgänge und Frühpensionierungen erreicht werden soll.
Die neuen Organisationsstrukturen sollen auf den 1. Januar 1999 umgesetzt
werden. Um die Vorarbeiten zu erleichtern, werden das Amt für Bundesbauten
(AFB) und die EDMZ, wie geplant, bereits auf den 1.1.1998 unverändert ins EFD
übertreten.

Bildung, Forschung und Technologie

Ergänzend zu früheren Beschlüssen und abgestimmt auf die Entscheide betreffend
die ETH hat der Bundesrat weitere Umsetzungsentscheide für die Bereiche
Bildung, Forschung und Technologie gefällt.

Per 1.1.1998 werden verschiedene Verantwortlichkeiten verschoben. Die
Zuständigkeiten für die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit und die
Raumfahrt werden vom EDA in die Gruppe für Wissenschaft und Forschung im EDI
übertragen. Damit ist ein Transfer von sieben Stellen und Krediten von rund 170
Mio. Fr. verbunden. Die Zuständigkeiten des Bundes für das Centre suisse
d´électronique et de microtechnique SA (CSEM), die höheren Fachschulen im
Sozialbereich sowie die forstliche Ausbildung - und damit verbunden Kredite von
insgesamt rund 50 Mio. Fr. - werden vom EDI ins neue Bundesamt für
Berufsbildung und Technologie im EVD übertragen.

Das neue Konzept für eine gemeinsame Leistungs- und Ressourcenplanung des EDI
und des EVD für den gesamten Bereich der Bildung, Forschung und Technologie
wird erstmals ab dem Jahr 2000 zur Anwendung kommen. Der neue
Steuerungsausschuss unter dem Vorsitz der Direktoren der Gruppe für
Wissenschaft und Forschung sowie des Bundesamtes für Berufsbildung und
Technologie wird bereits ab 1.1.1998 seine Arbeit aufnehmen. Auf den gleichen
Zeitpunkt werden die bisherige Interdepartementale Arbeitsgruppe Wissenschaft
sowie der Technologiepolitische Ausschuss aufgelöst.

Sicherheitsdienst der Bundesverwaltung

Der Sicherheitsdienst der Bundesverwaltung gehört weiterhin zum EJPD. Im Sommer
dieses Jahres hatte der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe
beauftragt, den gesamten Sicherheitsbereich der Bundesverwaltung zu
analysieren. Der Bundesrat ist nun zum Schluss gekommen, dass ein Verbleib des
Sicherheitsdienstes im EJPD aus heutiger Sicht sinnvoll ist.

Bundesarchiv

Das Bundesarchiv verbleibt im EDI und wird nicht in die Bundeskanzlei
transferiert. Bei diesem Entscheid haben die Vorteile des Verbleibs in einem
Fachdepartement und die Nähe zum Bundesamt für Kultur mit der Schweizerischen
Landesbibliothek überwogen.

Anpassung von Rechtserlassen

Die strukturellen Veränderungen per 1.1.1998 haben die Anpassung diverser
Rechtserlasse zur Folge. In einem ersten Paket hat der Bundesrat die
Teilrevisionen verschiedener Organisationsverordnungen, insbesondere der
Aufgabenverordnung, beschlossen. Im weiteren Projektverlauf werden zusätzliche
Revisionen notwendig werden. Ebenso sind in den nächsten Jahren eine Anzahl von
Facherlassen an die neuen Aufgaben und Strukturen der Departemente anzupassen.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

19.12.1997

Auskunft:

ETH-Bereich:
Gabriella Bardin Arigoni,
Stellvertretende Generalsekretärin EDI,
Tel. 322 80 40

Bau, Liegenschaften und Beschaffung:
Feri Khanlari, Vorsitzender der Steuergruppe,
Tel. 324 61 70, Natel 079 208 36 43
Martin Kraus, Delegierter der Steuergruppe,
Tel. 322 82 10, Natel 079 208 36 46
RVR allgemein:
Bruno Letsch, Projektleiter,
Tel. 324 86 97