BSE: Schweizer Behörden diskutieren ergänzende Schutzmassnahmen
PRESSEMITTEILUNG
BSE: Schweizer Behörden diskutieren ergänzende Schutzmassnahmen
Die Bundesämter für Veterinärwesen und für Gesundheit haben am 18.12.1997 mit Vertretern
aus
Wissenschaft, Wirtschaft und Konsumentenkreisen ergänzende Schutzmassnahmen im Bereich
BSE
diskutiert. Angesichts der unveränderten grundsätzlichen Einschätzung, wonach das
Ansteckungsrisiko für Konsumentinnen und Konsumenten als äusserst gering eingestuft
werden
kann, erachten es die beiden Bundesämter als gerechtfertigt, vor dem Erlass von
Sofortmassnahmen die Voraussetzungen für deren Vollzug zu schaffen und weitere Abklärungen
im
In- und Ausland vorzunehmen.
In ihrer Pressemitteilung vom 4. Dezember haben sich die Bundesämter für Gesundheit
und für
Veterinärwesen zu den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen über BSE geäussert
und
angekündigt, dass eine allfällige Ausweitung der Schutzmassnahmen geprüft werde.
Gestern
Donnerstag, den 18. Dezember 1997 hat darüber eine Aussprache mit wissenschaftlichen
Experten,
Ämtern, Vollzugsorganen sowie Vertretern aus Konsumentenschaft und betroffenen Kreisen
der
Produktion stattgefunden.
Gemäss einhelliger Auffassung besteht keine Notsituation, welche dringliche Massnahmen
erforderlich machen würde. Das Ansteckungsrisiko für Konsumentinnen und Konsumenten
in unserem
Land wird als äusserst gering eingestuft. Diese Beurteilung wird auch von Seiten
der
Wissenschaft gestützt. Weiter darf davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz
keine kranken
Tiere geschlachtet und verarbeitet werden. Die beiden Bundesämter erachten es als
notwendig,
vor dem Erlass von Massnahmen deren Vollziehbarkeit (u.a. auf technischer Ebene)
sicherzustellen.
Bern, 19. Dezember 1997
Bundesamt für Veterinärwesen
Bundesamt für Gesundheit
Presse- und Informationsdienste
Auskunft:
BVET: Heinz K. Müller, 079 301 73 90
BAG: Lorenz Hess, 031 322 95 05
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