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BSE: Schweizer Behörden diskutieren ergänzende Schutzmassnahmen

PRESSEMITTEILUNG

BSE: Schweizer Behörden diskutieren ergänzende Schutzmassnahmen

Die Bundesämter für Veterinärwesen und für Gesundheit haben am 18.12.1997 mit Vertretern 
aus
Wissenschaft, Wirtschaft und Konsumentenkreisen ergänzende Schutzmassnahmen im Bereich 
BSE
diskutiert. Angesichts der unveränderten grundsätzlichen Einschätzung, wonach das
Ansteckungsrisiko für Konsumentinnen und Konsumenten als äusserst gering eingestuft 
werden
kann, erachten es die beiden Bundesämter als gerechtfertigt, vor dem Erlass von
Sofortmassnahmen die Voraussetzungen für deren Vollzug zu schaffen und weitere Abklärungen 
im
In- und Ausland vorzunehmen.

In ihrer Pressemitteilung vom 4. Dezember haben sich die Bundesämter für Gesundheit 
und für
Veterinärwesen zu den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen über BSE geäussert 
und
angekündigt, dass eine allfällige Ausweitung der Schutzmassnahmen geprüft werde. 
Gestern
Donnerstag, den 18. Dezember 1997 hat darüber eine Aussprache mit wissenschaftlichen 
Experten,
Ämtern, Vollzugsorganen sowie Vertretern aus Konsumentenschaft und betroffenen Kreisen 
der
Produktion stattgefunden.

Gemäss einhelliger Auffassung besteht keine Notsituation, welche dringliche Massnahmen
erforderlich machen würde. Das Ansteckungsrisiko für Konsumentinnen und Konsumenten 
in unserem
Land wird als äusserst gering eingestuft. Diese Beurteilung wird auch von Seiten 
der
Wissenschaft gestützt. Weiter darf davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz 
keine kranken
Tiere geschlachtet und verarbeitet werden. Die beiden Bundesämter erachten es als 
notwendig,
vor dem Erlass von Massnahmen deren Vollziehbarkeit (u.a.  auf technischer Ebene)
sicherzustellen.

Bern, 19. Dezember 1997

Bundesamt für Veterinärwesen
Bundesamt für Gesundheit
Presse- und Informationsdienste

Auskunft:
BVET: Heinz K. Müller, 079 301 73 90
BAG:   Lorenz Hess, 031 322 95 05

texte français voir au verso