Bilaterales Entschuldungsabkommen zugunsten von Guinea
PRESSEMITTEILUNG
Bilaterales Entschuldungsabkommen zugunsten von Guinea
Die Schweiz und Guinea haben heute ein bilaterales Abkommen über den Erlass der
Forderungen im
Umfang von 10,5 Millionen Schweizer Franken geschlossen. Der Vertrag wurde von Botschafter
Nicolas Imboden, Delegierter für Handelsverträge beim Bundesamt für Aussenwirtschaft
(BAWI),
und Ibrahima Silla, ausserordentlicher und bevollmächtigter Botschafter Guineas
für die
Schweiz, unterzeichnet.
Die Regierung Guineas verpflichtete sich im Gegenzug einen Fonds im Umfang von 10
Prozent der
erlassenen Summe in lokaler Währung einzurichten. Diese Mittel werden von zwei
Nichtregierungsorganisationen im Rahmen von Entwicklungs-projekten im sozialen Sektor
(Gesundheit, Ernährung, Bildung) verwendet, welche gemeinsam mit der Direktion für
Entwicklungszusammenarbeit und der Arbeits-gemeinschaft der Schweizerischen Hilfswerke
bestimmt
worden sind.
Seit den Präsidentschaftswahlen im Dezember 1993 hat Guinea bemerkenswerte Fortschritte
auf dem
Weg zur Demokratie gemacht. Im Juni 1995 fanden erstmals Wahlen mit Mehrparteien-Beteiligung
statt, und sie führten zur Schaffung des ersten Parlaments von Guinea. Im wirtschaftlichen
Bereich führte die Regierung in enger Zusammenarbeit mit den internationalen
Finanzinstitutionen ein ehrgeiziges Stabilitäts- und Strukturanpassungsprogramm
durch.
In Anbetracht der bisherigen Entwicklungsanstrengungen der Regierung und der verbleibenden
Herausforderungen bezüglich der Bekämpfung der Armut ist das Abkommen nicht nur
ein
substantieller Beitrag zur Entschuldung des Landes, es ermöglicht auch die Finanzierung
von
Entwicklungsprojekten in prioritären Bereichen. Es handelt sich um die 19. bilaterale
Entschuldungsaktion des BAWI. Das BAWI wird sich demnächst auch an einem von der
Weltbank
organisierten Rückkauf der kommerziellen Schulden Guineas beteiligen.
Bern, 19. Dezember 1997
BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Entwicklungsdienst, Finanzsektion II, Michel Mordasini, Tel. 031 / 324 08 68