Die Schweiz unterzeichnet das OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechnung ausländischer Amtsträger
PRESSEMITTEILUNG
Die Schweiz unterzeichnet das OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer
Amtsträger
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Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz hat heute am Sitz der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris eine Konvention zur Bekämpfung der
Bestechung
ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr unterzeichnet. Das
Übereinkommen
wurde von allen OECD-Staaten und von fünf Nichtmitgliedländern (Argentinien, Brasilien,
Bulgarien, Chile, Slowakei) unterzeichnet.
Kernstück der Konvention bildet die Verpflichtung der Vertragsstaaten, die Bestechung
ausländischer Beamter unter Strafe zu stellen. Sie regelt ausserdem die Sanktionen,
das
Vorgehen bei Korruptionsgeldwäscherei, die internationale Zusammenarbeit sowie die
Nachfolgearbeiten wie die Überwachung der Umsetzung der Konvention. Die Schweiz
war am
Zustandekommen der Konvention massgeblich beteiligt: Die vorberatende Expertengruppe
wurde von
Professor Mark Pieth aus Basel geleitet, und Botschafter Marino Baldi vom Bundesamt
für
Aussenwirtschaft präsidierte die Verhandlungskonferenz.
Das Übereinkommen ist Teil eines seit Jahren laufenden Arbeitsprogramms der OECD
zur Bekämpfung
der internationalen Korruption. Der Ministerrat der OECD hat am 26./27. Mai 1997
diesbezügliche
Empfehlungen verabschiedet. Die Empfehlungen sehen Massnahmen der Mitgliedstaaten
u.a. auf
folgenden Gebieten vor: Aufhebung der steuerrechtlichen Abzugsfähigkeit von
Bestechungszahlungen; Transparenz im Bereich der Rechnungslegungsvorschriften; Möglichkeit,
Unternehmen von öffentlichen Beschaffungen auszuschliessen; international koordinierte
Einführung eines Straftatbestandes der Bestechung ausländischer Beamter.
Die Schweiz hat als wichtige Handelsnation und bedeutendes Herkunftsland internationaler
Direktinvestitionen ein erhebliches Interesse daran, dass die grenzüberschreitende
Bestechung
durch ein koordiniertes Vorgehen der Industriestaaten eingedämmt wird. Bestechungszahlungen
im
internationalen Geschäftsverkehr führen nicht nur zu einer Verfälschung des Wettbewerbs,
sondern sie beeinträchtigen auch die Wirksamkeit entwicklungspolitischer Massnahmen
und stellen
für Rechtsstaat und Demokratie eine Gefährdung dar.
Bern, 17. Dezember 1997
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Botschafter Marino Baldi, Bundesamt für Aussenwirtschaft, Tel. 031 / 324 07 55
Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 33