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Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes. - Vernehmlassungsergebnis, - Botschaft

Pressemitteilung				Bern, 15. Dezember 1997

Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes
-  Vernehmlassungsergebnis
-  Botschaft

Der Bundesrat hat vom Bericht über das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf
eines Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des
Bundes Kenntnis genommen. Er hat Botschaft und Entwurf des Bundesgesetzes
gutgeheissen.

Die fortschreitende internationale Verflechtung unseres Landes betrifft
zunehmend Gebiete, die innerstaatlich in die Zuständigkeit der Kantone fallen.
Deshalb werden seit einigen Jahren Möglichkeiten geprüft, die Kantone in
diesen Bereichen stärker in die Aussenpolitik des Bundes einzubeziehen.
Hierdurch sollen die verfassungsmässigen Zuständigkeiten der Kantone beim
Abschluss völkerrechtlicher Verträge nach Möglichkeit gewahrt und ihre
wesentlichen Interessen bei der Vorbereitung und Umsetzung aussenpolitischer
Entscheide berücksichtigt werden. Die Aussenpolitik des Bundes soll auch
innenpolitisch besser abgestützt werden.

Der heute verabschiedete Gesetzesentwurf ist von einer paritätisch aus
Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzten Arbeitsgruppe
"Mitwirkung der Kantone" ausgearbeitet worden. Mit dem Gesetzesentwurf sollen
die bestehenden Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nicht
geändert, sondern lediglich bekräftigt und konkretisiert werden. Der schlank
gehaltene Entwurf sieht namentlich drei Formen der Zusammenarbeit vor: die
Information der Kantone, die Anhörung der Kantone sowie die Mitwirkung von
Kantonsvertreterinnen und -vertretern bei der Vorbereitung von
Verhandlungsmandaten und bei Verhandlungen des Bundes. Seit dem 1. September
1996 wird der Entwurf seinem Sinn und Geist nach provisorisch angewandt. Die
bisher damit gesammelten Erfahrungen sind ermutigend.

Im Rahmen des vom Bundesrat am 19. Februar 1997 eröffneten
Vernehmlassungsverfahrens haben alle Kantone, 7 politische Parteien und 11
interessierte Organisationen zum Entwurf Stellung genommen. Die
Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen mehrheitlich den Gesetzesentwurf.

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