Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Truppeneinsätze in Sachseln und Schwarzsee

3003 Bern, 18. August 1997

Pressemitteilung

Truppeneinsätze in Sachseln und Schwarzsee

Einheiten der Schweizer Armee leisten in den von Unwettern heimgesuchten
Regionen Sachseln und Schwarzsee Katastrophenhilfe. Das Eidgenössische
Militärdepartement (EMD) hat entsprechende Gesuche der Führungsstäbe der
Kantone Obwalden und Freiburg am Montag bewilligt. In der Innerschweiz wurden
die seit Samstag im Einsatz gestandenen Truppen durch frische Kräfte ersetzt.
Rund 270 Angehörige der Armee stehen jetzt in den beiden Schadengebieten im
Einsatz: 150 in Sachseln, etwa 120 in Schwarzsee.

In der Innerschweiz wurden am Montag mittag jene Einheiten abgelöst, die am
Samstag vormittag in die Unwetterregion abkommandiert worden waren. Bei den
neuen Kräften handelt es sich um die Sappeur Kompanie III/6 sowie um je einen
Gerätezug, Uebersetzzug und Logistikzug des Genie Bataillons 6. Ihre Aufgabe
ist es, die zivilen Behörden bei den Aufräumarbeiten tatkräftig zu
unterstützen. Der mit Spezialbooten ausgerüstete Uebersetzzug ist daran, die
enormen Holzmassen, die sich seit dem Unwetter von Freitag nacht angesammelt
haben, aus dem Sarnersee herauszufischen.

Ein erstes Truppenkontingent von ungefähr 90 Mann war schon am Samstag in die
Region Sachseln verlegt worden, nachdem die Regierung des Kantons Obwalden das
EMD um entsprechende Katastrophenhilfe ersucht hatte. Daraufhin ordnete der
Chef EMD, Bundesrat Adolf Ogi, für das sich im Raum Lachen und Bassersdorf im
WK befindliche Genie Bataillon 6 Assistenzdienst an.

Ab Dienstag und noch bis nächsten Freitag hilft die Panzer Sappeur Kompanie
II/34 der Bevölkerung von Schwarzsee und Umgebung beim Aufräumen. Zudem baut
ein Teil der rund 120 Mann eine Notbrücke über den Riggisalpbach, der nach dem
Unwetter von vergangener Woche über die Ufer getreten war und schwere Schäden
angerichtet hatte. Die beiden Armee-Einsätze erfolgen subsidiär, das heisst
zugunsten und unter der Verantwortlichkeit der zivilen Behörden.

zugunste