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Keine Volksabstimmung im November

Mündliche Information

Keine Volksabstimmung im November

Der Bundesrat hat heute beschlossen, am 23. November 1997 keine eidgenössische
Volksabstimmung durchzuführen. Aus verschiedenen Gründen können die
abstimmungsreifen Vorlagen noch nicht zur Abstimmung gebracht werden.

- Beim Staatsschutzgesetz und der Initiative S.o.S. - für eine Schweiz ohne
Schnüffelpolizei muss zugewartet werden, weil noch nicht mit Sicherheit
feststeht, ob das Referendum gegen das Gesetz zustandegekommen ist oder nicht.

- Die Initiative für eine vernünftige Drogenpolitik (Droleg-Initiative) wäre
zwar reif, doch sollte das Ergebnis der Abstimmung vom 28. September abgewartet
werden, bevor das Abstimmungsdatum für die zweite Drogeninitiative festgelegt
wird.

- Bei der Initiative zum Schutz von Leben und Umwelt vor Genmanipulation
(Gen-Schutz-Initiative) soll zugewartet werden, bis die Frage der Gesetzgebung
geklärt ist, die durch parlamentarische Motionen verlangt worden ist.

- Die Initiative für preisgünstige Nahrungsmittel und ökologische Bauernhöfe
schliesslich sollte auch noch nicht zur Abstimmung gebracht werden, da im
Rahmen der Agrarpolitik 2002 zurzeit ein neuer Getreideartikel vom Parlament
beraten wird, der als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative betrachtet
werden kann.

20. August 1997