Botschaft zum Zusatzprotokoll des Europarates über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Pressemitteilung Bern, 13. August 1997
Botschaft zum Zusatzprotokoll des Europarates über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Der Bundesrat hat die Botschaft betreffend das Zusatzprotokoll zum
Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden
verabschiedet.
Das Zusatzprotokoll wurde von der Schweiz am 28. Februar 1997
unterzeichnet.
Das Protokoll enthält Bestimmungen über das Recht der
Gebietskörperschaften, Vereinbarungen über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit abzuschliessen, über die Rechtswirkung von Beschlüssen,
welche im Rahmen einer Vereinbarung über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit gefasst werden, sowie über die Rechtspersönlichkeit der
Organismen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
In der Vernehmlassung hat sich die Mehrzahl der Kantone zugunsten eines
Beitritts der Schweiz ausgesprochen, weil dadurch die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert wird. Die Botschaft
erläutert die Auswirkungen des Protokolls auf das innerstaatliche Recht
sowie das Verhältnis zwischen dem Protokoll und anderen mit den
Nachbarstaaten in diesem Bereich abgeschlossenen Verträgen.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Information EDA