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Strukturbereinigungsmassnahmen in der Rheinschiffahrt

Pressemitteilung	Bern, 13. August 1997

Strukturbereinigungsmassnahmen in der Rheinschiffahrt

Der Bundesrat hat heute die Botschaft betreffend die Teilnahme der
Schweiz an den abgeänderten Strukturbereinigungsmassnahmen in der
Rheinschiffahrt genehmigt. Im Zentrum der
Strukturbereinigungsmassnahmen steht die sogenannte abgeänderte
Abwrack-Aktion. Sie bezweckt eine weitere Verringerung der
Ueberkapazitäten bei der Rheinschiffahrt.

Bereits seit 1990 beteiligt sich die Schweiz als Mitglied der
Zentralkommission für die Rheinschiffahrt zusammen mit anderen
europäischen Binnenschiffahrtsländern -  Deutschland, Frankreich, den
Niederlanden, Belgien und Österreich - an einer Abwrack-Aktion, welche
noch bis 1999 dauert. Dank dieser Aktion erhält ein Schiffseigner eine
Prämie, wenn er ein Schiff abwrackt, das heisst vollständig
verschrottet. Finanziert wird die Aktion durch Prämien des
Binnenschiffahrtsgewerbes.

Im Dezember 1996 beschloss die EU eine abgeänderte Abwrack-Aktion.
Wesentliche Neuerung ist, dass künftig neben dem Gewerbe auch die
beteiligten Staaten zur Finanzierung herangezogen werden sollen. Falls
sich die Schweiz auch an dieser neuen Aktion beteiligt, hätte sie für
die Jahre 1997 und 1998 einen Beitrag von insgesamt 2 Millionen Ecu zu
leisten.

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	AUSWAERTIGE ANGELEGENHEITEN
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