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Der Bundesrat genehmigt die Änderung des Reglements über die unentgeltliche Zurverfügungstellung des internationalen Konferenzzentrums von Genf (CICG)

Pressemitteilung	Bern, 13. August 1997

Der Bundesrat genehmigt die Änderung des Reglements über die
unentgeltliche Zurverfügungstellung des internationalen
Konferenzzentrums von Genf (CICG)

Der Bundesrat hat die Änderung des Reglements über die unentgeltliche
Zurverfügungstellung des internationalen Konferenzzentrums von Genf
(CICG) genehmigt und damit den Zugang der internationalen
Nichtregierungsorganisationen (NROs) zu diesem Gebäude erleichtert.

Das CICG, Eigentum der Immobilienstiftung für die internationalen
Organisationen in Genf (FIPOI), wird von der Eidgenossenschaft im
Rahmen ihrer Politik zur Aufnahme internationaler Organisationen
finanziert. Es ist den internationalen Organisationen mit
zwischenstaatlichem Charakter sowie den Bundes- und Kantonsbehörden
zwecks Durchführung von Treffen und Konferenzen immer unentgeltlich zur
Verfügung gestellt worden.

Die beschlossene Änderung bezweckt eine Ausweitung der unentgeltlichen
Zurverfügungstellung auf NROs, wobei die diesbezüglichen Bedingungen
festgelegt werden. Damit soll der vermehrten Bedeutung der Aktivitäten
dieser Organisationen für die internationale Zusammenarbeit Rechnung
getragen werden.

Diese Massnahmen reihen sich in die Bemühungen des Bundes zur Stärkung
Genfs als Zentrum internationaler Verhandlungen und Konferenzen ein.

	EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
	FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
	Information EDA