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Bundesrat genehmigt Katastrophenhilfeübung Léman

3003 Bern, 13. August 1997

Pressemitteilung

Bundesrat genehmigt Katastrophenhilfeübung Léman:

EMD-Chef Ogi unterzeichnet Abkommen mit Frankreich

Der Bundesrat hat ein Arrangement zwischen der Schweiz und Frankreich zur
Durchführung einer gemeinsamen militärischen Katastrophenhilfeübung genehmigt.
Er hat den Chef des Eidgenössischen Militärdepartements, Bundesrat Adolf Ogi,
ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen. Bundesrat Ogi wird das Arrangement
zwischen beiden Ländern voraussichtlich am 25. August 1997 in Paris zusammen
mit seinem französischen Amtskollegen, Verteidigungsminister Alain Richard,
unterzeichnen.

Die Übung Léman findet vom 13. bis 15. Oktober 1997 in der Region
Annecy/Seyssel in Frankreich statt. Es ist das erste Mal, dass Formationen der
französischen und der schweizerischen Armee gemeinsam die Katastrophenhilfe
über die Landesgrenzen hinaus üben. Der Assistenzdienst der Armee zur
Katastrophenhilfe im Ausland hat seine rechtliche Basis im Artikel 69 des
Militärgesetzes. Danach kann dieser Dienst für den grenznahen Raum
obligatorisch erklärt werden.

Mit der Übung sollen die Zusammenarbeit und Koordination zwischen beiden Armeen
sowie den zivilen Nothilfediensten verbessert werden. Weiteres Ziel ist das
Sammeln praktischer Erfahrungen, die für einen wirklichen Katastropheneinsatz
notwendig sind.

Das Szenario geht von einem Erdbeben aus, das sich in der Region Annecy
ereignet hat. Wegen des grossen Schadenausmasses ersuchen die französischen
Behörden die Schweiz um Beihilfe. Der Bundesrat stellt in der Folge Teile von
Rettungsformationen der Territorialdivision 1 für die Katastrophenhilfe in
Frankreich zur Verfügung.

Auf schweizerischer Seite kommen dabei insbesondere das Rettungsbataillon 6 und
das Lufttransportbataillon 1 zum Einsatz, insgesamt rund 500 Angehörige der
Armee. Auf französischer Seite nehmen neben Sanitätseinheiten und Alpenjägern -
ebenfalls rund 500 Armeeangehörige - auch Feuerwehren, Teile der Polizei und
Organe der zivilen Sicherheit an der Übung teil.
Die zivilen und militärischen Übungsteilnehmer werden sich mit vier Aufträgen
konfrontiert sehen:

· Rettung von verschütteten Personen unter eingestürzten Häusern
· Schutz vor den Fluten der Rhone und Kampf gegen Wasserverschmutzung
· Rettung von Personen, die in einem in den Fluss getriebenen Bus
eingeschlossen sind
· Abräumen von Trümmern

Die schweizerische Armee wird bei ihrem Einsatz Sanitäts- und Rettungsmaterial
sowie Geräte für die Wasserreinigung einsetzen.

Gesamtleiter der Übung ist der Präfekt der Region Hochsavoyen, Bernard Coquet.
Der Kommandant des Militärbezirks Lyon und der Kommandant des Felderameekorps 1
sind für die Planung und Durchführung des Einsatzes verantwortlich. Die Führung
der Truppen auf dem Platz obliegt Brigadegeneral Jacques Maillard (F) und
Divisionär André Liaudat, Kommandant der Territorialdivision 1.

Division