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Beteiligung der Schweiz an der 7. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds

PRESSEMITTEILUNG

Beteiligung der Schweiz an der 7. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds
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Der Bundesrat hat entschieden, dass sich die Schweiz im Rahmen der 7. Wiederauffüllung 
des
Afrikanischen Entwicklungsfonds (African Development Fund, AfDF) mit einem Gesamtbetrag 
von
SFr. 118 Millionen beteiligt.
Der AfDF ist eine multilaterale Institution für Entwicklungsfinanzierung. Er gehört 
zur Gruppe
der Afrikanischen Entwicklungsbank und gewährt den ärmeren Ländern des Kontinents 
langfristige,
zinsgünstige Darlehen. Hauptzweck des Fonds ist die Armutsbekämpfung in Afrika. 
Im Rahmen der
neuen Wiederauffüllung soll den Sozialinvestitionen und der Rolle der Frauen in 
den
Entwicklungsprojekten ganz besondere Beachtung geschenkt werden.
Die Mittel des Fonds stammen hauptsächlich aus nichtrückzahlbaren Beiträgen der 
traditionellen
Geberländer (Mitglieder der OECD), von einigen Ländern Lateinamerikas und Asiens 
sowie zum
ersten Mal von Botswana. Die Wiederauffüllungen erfolgen in der Regel alle drei 
Jahre.
Gegenstand der Verhandlungen ist dabei jeweils auch die finanzielle Lastenverteilung 
(burden
sharing) zwischen den Geberländern. Seit seiner Gründung im Jahre 1972 hat der AfDF 
insgesamt
den Gegenwert von SFr. 15 Milliarden zu mobilisieren vermocht. Die Schweiz hat dem 
Fonds bisher
insgesamt SFr. 771 Millionen zur Verfügung gestellt.
Nachdem die Verhandlungen durch verschiedene interne und externe Probleme der Bank 
verzögert
worden waren, einigten sich die Geberländer im vergangenen Jahr schliesslich auf 
eine
Wiederauffüllung von total 2,6 Milliarden US$. Die Verwendung dieser Mittel wird 
allerdings an
eine Reihe von Bedingungen geknüpft sein, welche auf eine Verbesserung der Qualität 
der
Projekte sowie auf finanzielle und institutionelle Reformen der Bankgruppe abzielen. 
So wird
die Überweisung der jährlichen Zahlungstranchen von den Fortschritten in den verschiedenen
Bereichen abhängen. Die Schweiz hat in den Verhandlungen über diese Wiederauffüllung 
eine
wichtige Rolle gespielt, indem sie einerseits mit der Koordination der Schlussphase 
betraut war
und anderseits den Vizepräsidenten des Gouverneursrats stellte.
Bern, den 9. April 1997

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Auskunft:   Bundesamt für Aussenwirtschaft, Entwicklungsdienst, Matthias Meyer, 
Vizedirektor,
Tel. 031 / 324 07 63