Teilnahme der Schweiz an der 6. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds
PRESSEMITTEILUNG
Teilnahme der Schweiz an der 6. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds
______________________________________________________________
Der Bundesrat hat einen Beitrag der Schweiz von SFr. 42,5 Millionen für die 6. Wiederauffüllung
des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsDF-VII) für die Periode 1997-2000 genehmigt.
Der AsDF
wurde im Jahr 1974 als Teil der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB) gegründet. Er
gewährt den
ärmsten Entwicklungsländern Asiens und des pazifischen Raums Darlehen zu Vorzugsbedingungen
und
unterstützt sie mit technischer Hilfe. Diese Länder wären nicht in der Lage, ordentliche
Kredite der AsDB (zu marktnahen Bedingungen) zurückzuzahlen.
Hauptzweck des Fonds ist es, die Empfängerländer vor allem in den folgenden Bereichen
zu
unterstützen: Förderung des wirtschaftlichen Wachstums, Verminderung der Armut,
soziale
Entwicklung (namentlich auf dem Gebiet der Erziehung und der Gesundheit), Besserstellung
der
Frau und Schutz der Umwelt.
Die finanziellen Mittel des Fonds stammen hauptsächlich aus nichtrückzahlbaren Beiträgen
der
Geberländer. Die Höhe der Wiederauffüllungen sowie die Lastenverteilung zwischen
Geberländern
bilden jeweils Gegenstand von periodischen Verhandlungen. Der Anteil der Schweiz
beläuft sich
zur Zeit auf 1,23%. Seit seiner Gründung konnte der AsDF insgesamt US$ 22,5 Milliarden
zugunsten der ärmsten Länder der Region mobilisieren.
Nach mehr als einem Jahr Verhandlungen haben sich die Geberländer und die AsDB auf
eine
Wiederauffüllungssumme von US$ 6,3 Milliarden geeinigt, während die vorhergehende
Wiederauffüllung US$ 6 Milliarden betrug. Die Geberländer zeigten sich dabei zufrieden
über die
rasche Umsetzung der neuen Richtlinien der AsDB, welche anlässlich der 5. Wiederauffüllung
des
Fonds und der 4. Kapitalaufstockung der AsDB beschlossen worden waren. Die neuen
Richtlinien
der AsDB haben insbesondere zu einer Konzentration der Aktivitäten der beiden Institutionen
auf
soziale und ökologische Ziele, zu einer grösseren Transparenz nach aussen sowie
zur
Berücksichtigung der guten Regierungsführung als Bedingung zur Darlehensvergabe
geführt.
Bern, den 9. April 1997
EIDGENÖSSISCHES EIDG. DEPARTEMENT FÜR
VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT AUSWÄRTIGE GELEGENHEITEN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Bundesamt für Aussenwirtschaft, Entwicklungsdienst, Matthias Meyer,
Vizedirektor,
Tel. 031 / 324 07 63