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Teilnahme der Schweiz an der 6. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds

PRESSEMITTEILUNG
Teilnahme der Schweiz an der 6. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds
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Der Bundesrat hat einen Beitrag der Schweiz von SFr. 42,5 Millionen für die 6. Wiederauffüllung
des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsDF-VII) für die Periode 1997-2000 genehmigt. 
Der AsDF
wurde im Jahr 1974 als Teil der Asiatischen Entwicklungsbank (AsDB) gegründet. Er 
gewährt den
ärmsten Entwicklungsländern Asiens und des pazifischen Raums Darlehen zu Vorzugsbedingungen 
und
unterstützt sie mit technischer Hilfe. Diese Länder wären nicht in der Lage, ordentliche
Kredite der AsDB (zu marktnahen Bedingungen) zurückzuzahlen.
Hauptzweck des Fonds ist es, die Empfängerländer vor allem in den folgenden Bereichen 
zu
unterstützen: Förderung des wirtschaftlichen Wachstums, Verminderung der Armut, 
soziale
Entwicklung (namentlich auf dem Gebiet der Erziehung und der Gesundheit), Besserstellung 
der
Frau und Schutz der Umwelt.
Die finanziellen Mittel des Fonds stammen hauptsächlich aus nichtrückzahlbaren Beiträgen 
der
Geberländer. Die Höhe der Wiederauffüllungen sowie die Lastenverteilung zwischen 
Geberländern
bilden jeweils Gegenstand von periodischen Verhandlungen. Der Anteil der Schweiz 
beläuft sich
zur Zeit auf 1,23%. Seit seiner Gründung konnte der AsDF insgesamt US$ 22,5 Milliarden
zugunsten der ärmsten Länder der Region mobilisieren.
Nach mehr als einem Jahr Verhandlungen haben sich die Geberländer und die AsDB auf 
eine
Wiederauffüllungssumme von US$ 6,3 Milliarden geeinigt, während die vorhergehende
Wiederauffüllung US$ 6 Milliarden betrug. Die Geberländer zeigten sich dabei zufrieden 
über die
rasche Umsetzung der neuen Richtlinien der AsDB, welche anlässlich der 5. Wiederauffüllung 
des
Fonds und der 4. Kapitalaufstockung der AsDB beschlossen worden waren. Die neuen 
Richtlinien
der AsDB haben insbesondere zu einer Konzentration der Aktivitäten der beiden Institutionen 
auf
soziale und ökologische Ziele, zu einer grösseren Transparenz nach aussen sowie 
zur
Berücksichtigung der guten Regierungsführung als Bedingung zur Darlehensvergabe 
geführt.
Bern, den 9. April 1997

EIDGENÖSSISCHES				EIDG. DEPARTEMENT FÜR
VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT	AUSWÄRTIGE GELEGENHEITEN

Presse- und Informationsdienst
Auskunft:   Bundesamt für Aussenwirtschaft, Entwicklungsdienst, Matthias Meyer, 
Vizedirektor,
Tel. 031 / 324 07 63