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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Klausursitzung des Bundesrates vom 26. März 1997

Pressemitteilung

Klausursitzung des Bundesrates:
Regierungs- und Verwaltungsreform (RR 93) geht in die Umsetzungsphase

An seiner gestrigen Klausursitzung hat der Bundesrat die Umsetzungsphase der
Regierungs-und Verwaltungsreform (RR 93) eingeleitet und dabei neue Strukturen
zur deren Realisierung beschlossen. Ziel des Bundesrates ist es, die ersten
Neuunterstellungen auf den 1. Januar 1998 in Kraft zu setzen.

Nachdem der Bundesrat im Februar erste Entscheide zur Grundstruktur der neuen
Verwaltung getroffen hat, standen gestern die Konzipierung der Umsetzungsphase
und der Abbau von offenen Fragen bezüglich der Neuverteilung der Aufgaben
zwischen den Departementen im Vordergrund.

Mit der Verabschiedung der neuen Grundstruktur ist eine wichtige Phase der
Verwaltungsreform abgeschlossen. Für die Phase der Umsetzung und im Hinblick
auf weitere Reformschritte wird das Projekt neu ausgerichtet. Wie der Bundesrat
bereits früher entschieden hat, liegt das Schwergewicht für bevorstehenden
Arbeiten bei den Departementen, die zu diesem Zweck eigene Umsetzungsorgane
einsetzen werden. Der Projektleitung obliegen in Zukunft mehrheitlich
Koordinations- und Kontrollaufgaben. Zum neuen Projektleiter wurde lic. rer.
pol. Bruno Letsch, bisher Chef Zentrale Dienste im Generalstab, ernannt. Er
tritt an die Stelle von lic. iur. Ulrich Hubacher, der nach den nun
vorliegenden Entscheiden zur Grundstruktur wie vorgesehen auf eine ordentliche
Kaderfunktion in der Bundesverwaltung zurückkehrt.

Aufgabe der neuen Projektleitung, die Bundeskanzler François Couchepin
unterstellt bleibt, ist die Planung, Leitung, Koordination und die Ueberwachung
des Gesamtprojektes. Sie erarbeitet dazu zuhanden der Projektoberleitung
(Bundesräte Kaspar Villiger (Vorsitz), Arnold Koller, Moritz Leuenberger,
Bundeskanzler) und des Bundesrates die Entscheidgrundlagen. Sie
 koordiniert die Planungs- und Umsetzungsarbeiten in den Departementen und
stellt die Koordination mit anderen Projekten sicher. Zudem besorgt sie die
projektbegleitende interne Information.

Bei der Koordination steht die Abstimmung mit den Projekten "Führung mit
Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)", Aufgabenüberprüfung in der
allgemeinen Bundesverwaltung, Führungsinstrumente, sowie die Einbettung in die
laufenden Projekte wie Neuordnung des Finanzausgleichs (NOFA), Revision der
Bundesverfassung und den allgemeinen Bestrebungen im Zusammenhang mit der
Sanierung der Bundesfinanzen im Vordergrund.

Für die Vertiefung der Umsetzungsarbeiten können die Departemente und Aemter
die Dienste von externen Beratungsfirmen in Anspruch nehmen. Dafür beantragt
der Bundesrat für das Jahr 1997 einen Nachtragskredit in der Höhe von 3,8 Mio
Franken.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

27. März 1997