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Klausur des Bundesrates:

Pressemitteilung

Klausur des Bundesrates:
Bundesrat nimmt Staatsleitungsreform in Angriff und erörtert
Regierungstätigkeit unter erschwerten Bedingungen

Vier Themenbereiche waren Gegenstand der vierstündigen Klausursitzung des
Bundesrates von gestern abend im Von Wattenwyl-Haus: Neben der Reform der
Staatsleitung und damit der zweiten Phase der Regierungsreform sowie der
Wahrnehmung der Regierungsfunktion unter erschwerten Bedingungen fällte der
Bundesrat weitere Entscheide im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform und
diskutierte die Lage in Zaire.

Staatsleitungsreform

Nachdem das Parlament im März das neue Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) verabschiedet hat und sich die
Verwaltungsreform (RR 93) in der Umsetzungsphase befindet, hat der Bundesrat
beschlossen, die zweite Phase der Regierungsreform an die Hand zu nehmen. Diese
umfasst neben tiefergehenden Aenderungen beim Regierungsgremium auch die
übrigen Bereiche der Staatsleitung. Es geht namentlich um Fragen der Abgrenzung
von Aufgaben und Kompetenzen zwischen Regierung und Parlament, zum Beispiel in
den Bereichen Gesetzgebung, um die Aussenpolitik oder um Aufsichtsfunktionen.
Zu dieser Thematik wurden in letzter Zeit auch mehrere parlamentarische
Vorstösse eingereicht. Es liegen zudem entsprechende Anträge der
Staatspolitischen Kommissionen der Räte im Zusammenhang mit der
Verfassungsreform vor. Die meisten Vorschläge sind für den Bundesrat als
Neuerungen zu qualifizieren und können deswegen nicht in die laufende
Nachführung der Verfassung integriert werden. Sie sollen deshalb Inhalt eines
dritten Reformpaketes Staatsleitungsreform neben der Justizreform und den
Volksrechten werden.

Der Bundesrat hat beschlossen, für die Vorbereitung dieses Reformvorhabens eine
interdepartementale Arbeitsgruppe, ergänzt durch einige auswärtige Experten,
einzusetzen. Das EJPD wird die Federführung übernehmen und dem Bundesrat
demnächst detaillierte Vorschläge für die Zusammensetzung, das Mandat, die
Vorgehensweise und den Terminkalender für dieses wichtige Vorhaben
unterbreiten.

Regierung unter erschwerten Bedingungen
In einer sehr freien Aussprache hat sich der Bundesrat auch mit seinen
Arbeitsmethoden, vor allem unter erschwerten Bedingungen, befasst. Dabei ging
es insbesondere um Massnahmen zur besseren Bewältigung schwieriger Situationen.
Aufgrund dieser Aussprache wird es der Bundeskanzlei nun möglich sein, dem
Bundesrat konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

Verwaltungsreform
Im Bereich des Beschwerdewesens hat der Bundesrat beschlossen, die bisherige
Verteilung der Rekursinstanzen bei den Departementen EJPD, EFD, EDI und BK zu
belassen, da sich die bisherige Regelung weitgehend bewährt hat. Der Bundesrat
hat jedoch die Möglichkeit offengelassen, im Rahmen der Neuorganisation der
Bundesrechtspflege das Beschwerdewesen neu zu beurteilen. Dies wird
voraussichtlich frühestens Ende 1998 der Fall sein.

Das Bundesamt für Statistik soll beim EDI verbleiben. Hingegen soll der
Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (bisher EJPD) per 1. Januar 1998 neu der
Bundeskanzlei zugewiesen werden. Der Transfer zur Bundeskanzlei betrifft nur
die administrative Unterstellung und berührt nicht die gesetzlichen Grundlagen
für die operationelle Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten, der weitgehende
Unabhängigkeit geniesst.

Bevor ein Entscheid über einen allfälligen Transfer der Unabhängigen
Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI / bisher EVED) und der Abteilung
Presse und Funkspruch (APF / bisher EJPD) sowie des Bundesarchivs (BAR / bisher
EDI) zur Bundeskanzlei gefällt werden kann, müssen zwischen den betroffenen
Departementen und der Bundeskanzlei noch weitere Abklärungen getroffen werden.

Bezüglich des Bauwesens hat der Bundesrat an seiner Klausur vom 26. März 1997
grundsätzlich festgelegt, dass der Baubereich in Sparten organisiert wird, die
administrativ für die militärischen Bauten beim EMD, für die zivilen Bauten
beim EFD und für den ETH-Bereich beim EDI angesiedelt werden. Für übergeordnete
Fragen wie Bauvorschriften oder -Normen soll eine Dienststelle beim EFD
spartenübergreifend zuständig sein. Die Projektorganisation wurde beauftragt,
dem Bundesrat ein detailliertes Umsetzungskonzept vorzulegen, das auch die
Auswirkungen des reorganisierten Bauwesens auf die Regionen aufzeigt.

Nachdem der Bundesrat bereits an der Klausur vom 22. Januar 1997 festgestellt
hat, dass die Beratungsfirmen Arthur Andersen/mundi ihren Auftrag grundsätzlich
erfüllt und diese Firmen seither nur noch Aufträge und Abklärungen punktueller
Natur durchgeführt haben, hat der Bundesrat der Firmengruppe formell Décharge
erteilt.

Präsident Mobutu
Der Bundesrat hat sich mit der Frage einer Sperrung allfällig vorhandener
Vermögenswerte des zairischen Staatschefs Mobutu und seiner Angehörigen
befasst.

Er ist zum Schluss gekommen, dass eine Sperrung nicht angezeigt ist. Der
Bundesrat stellt zudem fest, dass bisher kein anderer Staat Massnahmen in
dieser Richtung ergriffen hat. In der Tat ist Präsident Mobutu nach wie vor
Staatschef von Zaire. Es liegt auch kein Rechtshilfegesuch von einer zairischen
Behörde vor. Ueber den Umfang dieser Vermögenswerte in der Schweiz liegen dem
Bundesrat keine genauen Angaben vor. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die
Lage in Zaire politisch und militärisch sehr labil ist, und verfolgt die
Entwicklung entsprechend weiterhin aufmerksam.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

17.04.97