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Die Schweiz hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT			       EIDGENÖSSISCHES
DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN		      DES INNERN

	        Bern, 10. April 1997

Pressemitteilung

Die Schweiz hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ratifiziert
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Die Ratifizierungsurkunde der Schweiz zum erwähnten Übereinkommen wurde
am 27. März 1997 bei dem Generalsekretär der Vereinten Nationen in New
York hinterlegt. Das Übereinkommen wird 30 Tage nach der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde, also am 26. April 1997, für die Schweiz in
Kraft treten. Die Schweiz hat gegenüber dem Übereinkommen drei
Vorbehalte angebracht.

Das Übereinkommen wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung
der Vereinten Nationen angenommen. Es ergänzt die von der Schweiz
bereits ratifizierten Übereinkommen im Bereich der Menschenrechte,
insbesondere die Bestimmungen der beiden Menschenrechtspakte der UNO,
denen die Schweiz 1992 beigetreten ist. Als völkerrechtlich
verbindliches Vertragswerk, dem bereits 154 Staaten angehören, leistet
das Übereinkommen einen internationalen Beitrag zu einer tatsächlichen
Gleichstellung von Frau und Mann. Es konkretisiert das Verbot der
Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen und verpflichtet
die Vertragsstaaten zu Massnahmen unter anderem auf politischem,
wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet, welche zu einer Beseitigung
der Diskriminierung der Frau führen sollen.

Der Bundesrat hat das Übereinkommen bereits am 23. Januar 1987
unterzeichnet. Die Ratifizierung machte er damals davon abhängig, wie
die im Rechtsetzungsprogramm "Gleiche Rechte für Mann und Frau" von
1986 vorgesehenen Gesetzesrevisionen zur Behebung der Ungleichheiten im
eidgenössischen und kantonalen Recht fortschreiten. Er ging davon aus,
dass die Schweiz das Übereinkommen erst ratifizieren sollte, wenn ein
wesentlicher Teil der weitgehend programmatischen Konvention realisiert
ist. Heute nach mehr als zehn Jahren seit der Annahme des Artikels 4
Absatz 2 der Bundesverfassung ist die Rechtsgleichheit von Frau und
Mann in der Gesetzgebung des Bundes weit vorangeschritten. Die
Ratifizierung dieses Übereinkommens wurde vom Bundesrat im August 1995
vorgeschlagen und von den Eidgenössischen Räten in ihrer Session vom
Herbst 1996 gutgeheissen. Das Referendum wurde nicht verlangt. Die
Ratifizierung des Übereinkommens ist von grosser Wichtigkeit, da dies
vor allem die Verwirklichung des erwähnten Rechtsetzungsprogramms
vorantreiben kann und die Schweiz nunmehr über eine solide rechtliche
Basis verfügt, um sich - auf bilateraler und multilateraler Ebene - für
eine tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann einzusetzen.