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Neuauflage des Regierungs-und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG)

Pressemitteilung

Neuauflage der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG)

Der Bundesrat hat beschlossen, den eidg. Räten eine revidierte Fassung des im
vergangenen Juni vom Volk abgelehnten Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) vorzulegen. Das neue Gesetz wird die
umstrittenen Bestimmungen über die Einführung neuer Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre nicht mehr enthalten.

Das Volk hatte in einer Referendumsabstimmung am 9. Juni 1996 das Regierungs-
und Verwaltungsorganisationsgesetz vom 6. Oktober 1995 abgelehnt.
Hauptstreitpunkt im Abstimmungskampf war die Einführung einer neuen Art von
Staatssekretären und Staatssekretärinnen, welche Führungs- und
Vertretungsfunktionen zur Unterstützung der Mitglieder des Bundesrates hätten
wahrnehmen sollen. Eine grosse Zahl weiterer Neuerungen, die das Gesetz
vorgesehen hatte  im besonderen die Übertragung der Organisationskompetenz von
der Bundesversammlung auf den Bundesrat sowie die Einführung neuer Methoden der
Verwaltungsführung (z.B. wirkungsorientierte Verwaltungsführung oder New Public
Management)  sind unbestritten geblieben oder haben sogar die ausdrückliche
Unterstützung der Gegner des Gesetzes gefunden.

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, unverzüglich eine Neuauflage des RVOG
mit den unbestrittenen Elementen vorzubereiten. Die neue Vorlage wird auf die
neue Staatssekretären-Institution verzichten; an ihrer Stelle soll die bekannte
Regelung über die Titularstaatssekretäre und  sekretärinnen aus dem geltenden
Verwaltungsorganisationsgesetz (VwOG) übernommen werden. Das VwOG, das aus dem
Jahre 1979 stammt, soll durch die neue Vorlage abgelöst werden.

Das neue Gesetz wird auch als Grundlage für die weiteren Arbeiten an der
Verwaltungsreform und deren Umsetzung dienen. Bekanntlich befasst sich
gegenwärtig eine überdepartementale Projektorganisation, unterstützt durch eine
Unternehmensberatungsfirma, mit der Überprüfung von neun Tätigkeitsbereichen
der Verwaltung, welche für eine Neugruppierung, Aufteilung oder gar Abschaffung
in Frage kommen. Ziel dieser Reorganisation ist es, die Departemente so
zusammenzusetzen, dass sie die Kriterien der Führbarkeit, des Zusammenhangs der
Aufgaben und der politischen und aufwandmässigen Ausgewogenheit erfüllen. Diese
Bereiche sind: interne Infrastrukturaufgaben des Bundes, Bildung und Forschung,
Umwelt und Raumordnung, Migration, Kommunikation, Grenzwachtskorps,
Existenzsicherung im Inland, Energie sowie Entwicklungszusammenarbeit. Anfang
nächsten Jahres sollen dem Bundesrat Vorschläge für mögliche neue Zuordnungen
unterbreitet werden.

Gleichzeitig hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung auch acht Motionen zu
diesem Themenbereich beantwortet. Deren sechs (eingereicht durch die
Nationalräte Deiss, Seiler Hanspeter, Steiner, Comby und die
Ständeratsmitglieder Saudan und Reimann) verlangen eine Neuauflage des RVOG.
Der Bundesrat ist entsprechend bereit, diese Motionen entgegenzunehmen.

Zwei weitere Motionen, eingereicht von Nationalrat Kühne und Nationalrätin
Grendelmeier, enthalten Forderungen, welche Verfassungsänderungen bedingen. Es
geht dabei um die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates bzw. die
Realisierung eines neuen Regierungsmodells im Rahmen der Verfassungsreform.

Gemäss dem nach wie vor gültigen Konzept des Bundesrates zur Regierungs- und
Verwaltungsreform geht es beim Erlass des neuen RVOG um die erste von zwei
Phasen. Die Phase 2 der Regierungsreform soll auch vor der Revision von
Verfassungsbestimmungen nicht halt machen und sich mit Fragen der Vergrösserung
der Bundesratszahl oder einer zweistufigen Regierung beschäftigen. Der
Bundesrat will jedoch erst nach Abschluss der Verwaltungsreform und gestützt
auf die Erfahrungen mit dem neuen RVOG diese Arbeiten für ein neues
Regierungsmodell fortführen.

Entsprechend will der Bundesrat diese beiden Motionen nur als Postulate
entgegennehmen. Denn dringende erste Reformschritte können mit der Neuauflage
des RVOG realisiert werden, und es zeichnet sich gegenwärtig kein politischer
Konsens für eines der noch in Diskussion stehenden Regierungsmodelle für die
Phase 2 ab.

Nach Ansicht des Bundesrates ist es nach wie vor verfrüht, im Rahmen der Phase
1 der Regierungsreform bereits definitive Entscheide im Hinblick auf die
nächste Phase zu fällen. Sowohl der Bundesrat wie auch die Bundesversammlung
müssen sich einen genügend breiten Gestaltungs- und Handlungsspielraum offen
halten, um in der zweiten Reformphase jene Lösung zu wählen, die dannzumal die
geeignetste ist.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

04.09.96