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Harmonisierung der Gefahrgutvorschriften schreitet voran

Pressemitteilung
Harmonisierung der Gefahrgutvorschriften schreitet voran

Bundesrat genehmigt Aenderungen und Ergänzungen des ADR

Der Bundesrat hat Aenderungen und Ergänzungen im Europäischen Abkommen über die
internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) genehmigt
und auf den 1. Januar 1997 in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Aenderungen im ADR
betreffen die Beförderung von Gasen in verdichteter, verflüssigter oder unter
Druck gelöster Form, Verpackungsmethoden für explosive Stoffe der Klasse 1
sowie detaillierte Bestimmungen über die Ausbildung der Fahrzeugführer, die
gefährliche Güter transportieren.

Die ADR-Aenderungen sind auf Anpassungen der Ordnung für die internationale
Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) abgestimmt, die der Bundesrat am
22. Mai 1996 genehmigt hat und die ebenfalls auf den 1. Januar 1997 in Kraft
treten.

30. September 1996
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: David M. Gilabert, Bundesamt für Polizeiwesen
(Hauptabteilung Strassenverkehr, Sektion Spezialtransporte), Tel. 031/323 42 90