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Neue Wege bei der amtlichen Vermessung

Pressemitteilung

Neue Wege bei der amtlichen Vermessung

Pilotkantone testen ab 1997 ein bedarfsgerechteres und rascheres Modell

Durch eine Konzentration aufs Wesentliche soll die Amtliche Vermessung im
Rahmen der verfügbaren Mitteln inskünftig bedarfsgerechter und speditiver
werden. Mittels Leistungsvereinbarungen und pauschaler Abgeltungen erhalten die
Kantone mehr Gestaltungsspielraum. Bereits 1997 werden erste Pilotkantone mit
diesem Modell, das sich auf die Grundsätze der Finanzausgleichsreform abstützt,
starten.

1993 haben die Eidgenössischen Räte die Einführung der Amtlichen Vermessung 93
(AV93) beschlossen und bei Gesamtkosten von 3,5 Milliarden Franken mit einer
Realisierungszeit von rund 30 Jahren gerechnet. Mit der AV93 wurde vor allem
der Übergang vom Plan zur elektronischen Datenverarbeitung vollzogen. Diese
liefert die Grundlagendaten für die Einführung des Eidgenössischen Grundbuches
und für den Aufbau von Landinformationssystemen.

Die Amtliche Vermessung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Kantonen.
Der Bund beteiligt sich deshalb an deren Kosten. Im Rahmen der
Haushaltssanie-rung wurden allerdings die vorgesehenen jährlichen Beiträge
wesentlich gekürzt und dadurch automatisch die Realisierungszeit verlängert.
Diese Entwicklung geht am Bedarf vorbei. Eine Expertenkommission hat nun
Vorschläge für neue Prioritäten im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung
ausgearbeitet, die es erlauben sollen, die Amtliche Vermessung mit den
gegebenen Finanzmitteln rascher und bedarfsgerech-ter zu realisieren. Nur wenn
die benötigten Daten rasch, preiswert und in genügender Qualität verfügbar
sind, lässt sich der angestrebte volkswirtschaftliche Nutzen der AV93
erreichen.

Durch eine strenge Ausrichtung auf den Bedarf und den Verzicht auf
perfektionisti-sche Lösungen sollen möglichst rasch die Basisdaten für die
wichtigsten Gebiete der Schweiz flächendeckend in genügender Qualität
bereitgestellt werden. Kernstück der Neuausrichtung bilden der Abschluss von
mehrjährigen Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen sowie
der Übergang zur pauschalen Abgeltung. Bereits auf 1997 wird mit einigen
Kantonen ein Pilotversuch gestartet. Dieser soll den beteiligten Partnern und
den ausführenden Geometern Gelegenheit geben, Erfahrungen zu sammeln, die bei
der definitiven Einführung von Leistungs-vereinbarungen berücksichtigt werden
können. Zeigen sich keine grösseren Schwierigkeiten, soll bereits 1998 auch mit
den übrigen Kantonen vollständig auf das neue System umgestellt werden.

Der Bericht kann bei der Eidgenössischen Vermessungsdirektion 031/ 322 53 92
zum Betrag von Fr. 20.- (inkl. MwSt.) bezogen werden. (Für Journalisten ist er
gratis.)

27. September 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Prof. Dr. M. Leupin, Eidg. Vermessungsdirektion,
Tel. 079/ 415 60 19, 031/322 53 81