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Die Schweiz unterzeichnet den Vertrag über ein vollständiges Verbot der Kernversuche

EIDGENOESSICHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN			Bern, 24. September
1996

Pressemitteilung

Die Schweiz unterzeichnet den Vertrag über ein vollständiges Verbot der
Kernversuche

Die Schweiz hat heute in New York den Vertrag über ein vollständiges
Verbot der Kernversuche unterzeichnet.

Dieses Abkommen wurde zwischen 1994 und August 1996 im Rahmen der
Genfer Abrüstungskonferenz ausgehandelt und am 10. September von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen gutgeheissen. Es verbietet
Versuchsexplosionen von Kernwaffen und andere Kernexplosionen.

Die Einhaltung des Vertrags soll durch ein Verifikationssystem
überprüft werden, das u.a. Installationen zur seismischen Überwachung
umfasst. Die seismische Station von Davos (Schweiz) wird Teil dieses
internationalen Überwachungssystems bilden.

Der Vertrag kann nur in Kraft treten, wenn er von den 44 Staaten
(darunter die Schweiz) ratifiziert wird, die Kernreaktoren besitzen. Da
namentlich Indien sich einstweilen weigert, den Vertrag zu
unterzeichnen, ist ein Inkrafttreten in naher Zukunft unwahrscheinlich.