Botschaft über befristete Massnahmen gegen BSE
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Botschaft über befristete Massnahmen gegen BSE
Die Botschaft über befristete Massnahmen gegen BSE vom 16. September 1996 schlägt
Massnahmen
vor, damit die Schweiz möglichst rasch wieder als BSE-freies Land gilt. Dieses hauptsächliche
Ziel der vorgeschlagenen Massnahmen soll erreicht werden, indem die vor dem
1. Dezember 1990 (Inkrafttreten des Fütterungsverbotes für Tiermehl an Wiederkäuer)
geborenen
Kühe dem menschlichen Konsum entzogen werden.
Schweiz soll BSE-frei werden
Die Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) ist eine Rinderseuche, die in den achtziger
Jahren
erstmals in Grossbritannien aufgetreten ist. In der Schweiz wurden erste Fälle zu
Beginn der
neunziger Jahre registriert. Bis heute sind es 223 Fälle, bei einem Kuhbestand von
rund 770'000
Tieren. Erste Fälle von Creutzfeldt-Jakob-Erkrankungen bei jungen Menschen in Grossbritannien
haben dieses Frühjahr die Vermutungen erhärtet, dass BSE auch auf den Menschen übertragbar
sein
könnte. Diese Meldungen lösten auch bei den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten
eine
grosse Verunsicherung aus und führten zu einem deutlichen Rückgang des Rindfleischkonsums.
Gleichzeitig haben verschiedene Länder - weil die Schweiz nach Grossbritannien,
wenn auch mit
grossem Abstand, die zweithöchste Anzahl an Seuchenfällen aufweist - die Einfuhr
von Tieren der
Rindergattung und von daraus hergestellten Erzeugnissen aus der Schweiz erschwert
oder
teilweise untersagt.
Mit den in der Botschaft vorgeschlagenen Massnahmen soll erreicht werden, dass die
Schweiz
möglichst rasch wieder ein BSE-freies Land wird. Nur damit kann das Vertrauen der
Konsumentinnen und Konsumenten in Schweizer Rindfleisch wiedergewonnen und können
handelspolitische Probleme gelöst werden.
Kühe, die potentiell Träger von BSE sein können, werden der menschlichen Nahrungskette
entzogen
Der Bundesrat beantragt in der Botschaft, dass alle Kühe, die vor dem 1. Dezember
1990 - das
heisst vor dem Inkrafttreten des Fütterungsverbotes für Tiermehl an Wiederkäuer
- geboren
wurden, der menschlichen Ernährung entzogen werden. Diese Massnahme gilt ebenfalls
für die
direkten Nachkommen von Kühen, die an BSE erkrankt sind. Diese Massnahmen sind notwendig,
weil
es bis heute nicht möglich ist, am lebenden Tier festzustellen, ob es BSE-Träger
ist oder
nicht.
Schlachtungen im Rahmen der normalen Abgänge
Die Massnahme soll möglichst rasch dazu führen, dass die Schweiz wieder als BSE-frei
gilt.
Dieses Ziel soll Mitte 1999 erreicht sein. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Aktion,
die Tiere
zu einem festen Preis zu übernehmen und danach für die Verwertung zu sorgen, läuft
bis zum
30.6.1999. Den berechtigten Anliegen der Viehhalter soll Rechnung getragen werden.
Die
betroffenen Tiere sollen im Rahmen der normalen Abgänge der Schlachtbank zugeführt
und zu
Fleischmehl verarbeitet werden können. Zwangsschlachtungen sind nicht notwendig,
um das Ziel zu
erreichen.
Von der Massnahme dürften ungefähr 230'000 Tiere auf 50'000 Betrieben betroffen
sein. In diesem
Zeitraum dürften insgesamt rund 500'000 Kühe der Schlachtbank zugeführt werden.
Daraus kann
geschlossen werden, dass die betroffenen Tiere bis Mitte 1999 zum überwiegenden
Teil (über 90
%) auch ohne Bundesmassnahme geschlachtet würden.
Mit der Teilnahme am Programm des Bundes soll der Landwirt einen festen Preis von
1000 Franken
pro Tier erhalten. Ausserdem übernimmt der Bund die Kosten für die Verwertung der
Tiere. Die
Kosten für die Entschädigung der Tierhalter, die Kennzeichnung, den Transport, die
Schlachtung,
die Verwertung und die amtliche Kontrolle sowie die veterinärmedizinische Begleitforschung
dürften sich auf höchstens 320 Millionen Franken belaufen.
Abschluss der Aktion am 30. Juni 1999
Die Tiere werden normalerweise dann geschlachtet und deren Fleisch der menschlichen
Nahrungskette entzogen, wenn sie vom Halter ohnehin an die Schlachtbank gebracht
werden. Die
Aktion soll jedoch Ende Juni 1999 abgeschlossen sein. Diesbezüglich kann der Bundesrat
Ausnahmen gestatten, zum Beispiel, wenn der Weiterbestand einer Rasse durch die
Aktion
gefährdet wäre. Vom Beschluss betroffene Tiere dürfen aber auch nach diesem Datum
nicht der
menschlichen Ernährung zugeführt werden. Für den Tierhalter fällt jedoch die Entschädigung
weg,
und er muss zudem die Kosten für die Verwertung selber bezahlen.
Massnahmen zur Extensivierung der Produktion, um dauerhaft ein neues Marktgleichgewicht
bei
Rindfleisch zu erreichen
Der Konsum von Rindfleisch ist im Laufe dieses Jahres aufgrund von BSE erheblich
zurückgegangen. Damit übertraf das Angebot die Nachfrage. Die Fleischproduktion
beruht auf
lebenden Tieren. Sie kann nicht von heute auf morgen einer geringeren Nachfrage
angepasst
werden. Eine Reduktion der Produktion bedingt einen Abbau der Tierbestände. Diese
können nur
mittelfristig angepasst werden, und in der Phase des Abbaus fällt vorübergehend
noch mehr
Fleisch an. Der plötzliche Konsumrückgang in diesem Frühjahr hatte deshalb zur Folge,
dass die
Preise, insbesondere für die Kühe, drastisch gesunken sind. Die vom Bundesrat vorgeschlagene
Massnahme nimmt Fleisch aus dem Markt. Bis zum Ablauf des Programms Mitte 1999 wird
sie deshalb
dazu beitragen, dass Angebot und Nachfrage besser aufeinander abgestimmt sein werden.
Längerfristig ist ein Marktgleichgewicht aber nur zu erreichen, wenn die Bestände
der Marktlage
angepasst bleiben. Der Bund will später bei strukturellen Überschüssen - wie bereits
vor der
BSE-Krise - nicht mehr direkt im Markt intervenieren. Mit flankierenden Massnahmen
will er die
Landwirtschaft aber unterstützen, damit ein neues Gleichgewicht zwischen Angebot
und Nachfrage
erreicht werden kann.
Die flankierenden Massnahmen stehen im Zusammenhang mit der Ausrichtung von Direktzahlungen
und
haben zum Ziel, die Produktion zu extensivieren. Ab 1997 müssen auch diejenigen
Betriebe, die
sich an keinem Öko-Programm (Integrierte Produktion, Biologischer Landbau) des Bundes
beteiligen, einen Anteil von mindestens fünf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche
als
ökologische Ausgleichsfläche oder für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen aus
der
intensiven Produktion nehmen. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement wurde
beauftragt,
für 1998 weitere Massnahmen zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Produktion
zu prüfen.
Entsprechende Beschlüsse sollen zusammen mit denjenigen zu den bäuerlichen Begehren
1996
gefällt werden. Ausserdem werden im Rahmen der zweiten Etappe der Agrarreform (Agrarpolitik
2002) weitere Massnahmen vorgeschlagen, welche die extensive Bewirtschaftung spezifisch
fördern
(Art. 72, Abs. 4 des Gesetzesentwurfes).
Bern, 24. September 1996
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT