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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Muendliche Information durch Vizekanzler Achille Casanova

Muendliche Information durch Vizekanzler Achille Casanova

Der Bundesrat hat heute morgen seine Stellungnahme zum Bundesbeschluss
betreffend die historische und rechtliche Untersuchung des Schicksals der
infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten
Vermögenswerte verabschiedet.

Darüber wird um 16.00 eine Sonderpressekonferenz mit der Teilnahme von
Bundesrat Flavio Cotti, Frau Nationalrätin Lili Nabholz und
Nationalbankpräsident Hans Meyer stattfinden.

Die Pressekonferenz wird Gelegenheit bieten, diese Fragen, insbesondere
gegenüber den Auslandmedien, zu klären und somit die in den letzten Tagen an
die Adresse der Schweiz formulierten Vorwürfe zu entkräften.

Einen Vorwurf allerdings möchte ich im Namen des Bundesrates bereits jetzt in
aller Deutlichkeit zurückweisen: Es ist der von einer Zürcher Tageszeitung und
danach von einer Agentur verbreitete Vorwurf, der Bundesrat knausere in dieser
Angelegenheit, und er gehe nur halbherzig an diese Aufgabe. Diese
Interpretation ist falsch.

Am Mittwoch hatte ich Ihnen gesagt, der Bundesrat sei sich in der Frage der
Klärung dieser Angelegenheit einig, müsse aber vor einem definitiven Entscheid
über die Höhe der zu sprechenden Kredite noch Detailfragen regeln.

In der Tat hat das EDA einen Plafond von 5 Millionen Franken für diese Studie
beantragt, während das EFD einen solchen von 3,5 Millionen als ausreichend
erachtete. Ich zitiere den Mitbericht des EFD vom 10. September 1996: Wir sind
mit dem Antrag sowie mit der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf und zum
erläuternden Bericht vom 26. August 1996 der Kommission für Rechtsfragen des
Nationalrates grundsätzlich einverstanden. Der voraussichtliche
Untersuchungsumfang kann zur Zeit nur approximativ umschrieben werden, weshalb
wir für einen Forschungszeitraum von drei Jahren einen Verpflichtungskredit von
insgesamt 3,5 Mio. als vertretbaren Kreditplafond betrachten. Dies um so mehr,
als in der Stellungnahme von einem Aufwand von 1 Million Franken pro Jahr
ausgegangen wird. Sollte der bewilligte Verpflichtungskredit wider Erwarten
nicht ausreichen, so besteht immer noch die Möglichkeit, auf dem Nachtragsweg
eine allfällige Aufstockung anzubegehren.

Es ging also nicht um knausrige Rechnerei, denn beide Wege ermöglichen es, die
nötige Finanzierung dieses Vorhabens zu gewährleisten: Darüber herrschte seit
Beginn im Bundesrat völlige Klarheit. Es bestand darüber zu keinem Moment auch
nur der Hauch einer Kontroverse!

16.9.1996