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Wettbewerbskommission nimmt die künstliche Besamung von Rindern unter die Lupe

PRESSEMITTEILUNG

Wettbewerbskommission nimmt die künstliche Besamung von Rindern unter die Lupe

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit dem Präsidenten 
beschlossen,
eine Untersuchung gemäss Artikel 27 Kartellgesetz (KG) über gewisse Verhaltensweisen 
des
Schweizerischen Verbandes für künstliche Besamung (SVKB) im Bereich der Beschaffung, 
der
Verteilung und der Lagerung von Stiersamen zu eröffnen.

Die Untersuchung hat zum Ziel, die Massnahmen des SVKB auf ihre Vereinbarkeit mit 
Artikel 7 KG
zu überprüfen, welcher unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen 
erfasst.

Mit den vorsorglichen Massnahmen will die Kommission die wirtschaftliche Existenz 
der in diesem
Bereich tätigen Unternehmen kurzfristig vor schädlichen Auswirkungen der glaubhaft 
gemachten
Wettbewerbsbeschränkung geschützt werden.

Der SVKB ist eine aus landwirtschaftlichen und staatlichen Kreisen hervorgegangene
Organisation. Am 23. November 1994 hatte der Bundesrat festgestellt, dass das staatliche
Monopol keine genügende Rechtsgrundlage habe. Heute gibt es deshalb keine Gründe 
mehr, den SVKB
nicht den Mechanismen des Wettbewerbs auszusetzen.

Bern, den 13. September 1996

WETTBEWERBSKOMMISSION
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Sekretariat der Wettbewerbskommission, Direktor Rolf Dähler, Tf 031/322'20'40