Wettbewerbskommission nimmt die künstliche Besamung von Rindern unter die Lupe
PRESSEMITTEILUNG
Wettbewerbskommission nimmt die künstliche Besamung von Rindern unter die Lupe
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit dem Präsidenten
beschlossen,
eine Untersuchung gemäss Artikel 27 Kartellgesetz (KG) über gewisse Verhaltensweisen
des
Schweizerischen Verbandes für künstliche Besamung (SVKB) im Bereich der Beschaffung,
der
Verteilung und der Lagerung von Stiersamen zu eröffnen.
Die Untersuchung hat zum Ziel, die Massnahmen des SVKB auf ihre Vereinbarkeit mit
Artikel 7 KG
zu überprüfen, welcher unzulässige Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen
erfasst.
Mit den vorsorglichen Massnahmen will die Kommission die wirtschaftliche Existenz
der in diesem
Bereich tätigen Unternehmen kurzfristig vor schädlichen Auswirkungen der glaubhaft
gemachten
Wettbewerbsbeschränkung geschützt werden.
Der SVKB ist eine aus landwirtschaftlichen und staatlichen Kreisen hervorgegangene
Organisation. Am 23. November 1994 hatte der Bundesrat festgestellt, dass das staatliche
Monopol keine genügende Rechtsgrundlage habe. Heute gibt es deshalb keine Gründe
mehr, den SVKB
nicht den Mechanismen des Wettbewerbs auszusetzen.
Bern, den 13. September 1996
WETTBEWERBSKOMMISSION
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Sekretariat der Wettbewerbskommission, Direktor Rolf Dähler, Tf 031/322'20'40