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Blue Window: Vorsorgliche Massnahmen gegen die Telecom PTT

EMBARGO BIS FREITAG, DEN 13. SEPTEMBER 1996, 19:00UHR

PRESSEMITTEILUNG

Blue Window: Vorsorgliche Massnahmen gegen die Telecom PTT
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Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat zusammen mit einem Mitglied des Präsidiums
vorsorgliche Massnahmen gegen die Telecom PTT hinsichtlich der Multi-Media-Plattform 
Blue
Window verfügt. Diese sollen gewährleisten, dass die anderen Internet-Anbieter bis 
zum Ende des
Untersuchungsverfahrens nicht gravierende wirtschaftliche Nachteile erleiden.

Die Telecom PTT hat die Markteinführung von Blue Window auf den 16. September 1996 
angekündigt.
Der neue Internet-Zugang über eine 0-842-Nummer, welche einen gesamtschweizerischen
ortsunabhängigen Tarif vorsieht, wollte sie vorerst nur ihrem eigenen Dienst Blue 
Window zur
Verfügung stellen, nicht aber den übrigen Internet-Anbietern.

Die vorsorglichen Massnahmen sehen vor, dass die Telecom PTT den neuen Internet-Zugang 
über
eine 0-842-Nummer allen interessierten Anbietern gleichzeitig und zu gleichen Bedingungen 
zur
Verfügung stellt. Ueberdies werden die Telecom PTT verpflichtet, eine getrennte 
Rechnung für
den Blue Window-Dienst zu führen. Damit soll vermieden werden, dass dieser Dienst 
aus Erträgen
aus dem der Telecom PTT vorbehaltenen Monopolbereich quersubventioniert wird.

Ueber den eigentlichen Entscheid in der Sache wird die Wettbewerbskommission im 
Rahmen der
Untersuchung über Blue Window zu entscheiden haben. Gleichzeitig mit der Verfügung 
von
vorsorglichen Massnahmen hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission im Einvernehmen 
mit
einem Mitglied des Präsidiums auch beschlossen, eine Untersuchung über die Zulässigkeit 
des
Verhaltens der Telecom PTT im Fall von Blue Window durchzuführen.

Bern, den 13. September 1996

WETTBEWERBSKOMMISSION
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Sekretariat der Wettbewerbskommission, Direktor Rolf Dähler, Tf
031/322 20 40