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Keine Schutzzonen zerstört

Keywords : Brugg, Waffenplatz, Schutzzonen, Oberst Menig, Naturschutz,
Strafanzeige

(Ti) Brugg: Keine Schutzzonen zerstört - Strafverfahren gegen Oberst Menig
eingestellt
(Pressemitteilung vom 2. September 1996)

(Ld) Das Strafverfahren gegen Oberst Walter Menig ist vom Bezirksamt Brugg
eingestellt worden. Dem Kommandanten des Waffenplatzes Brugg war vom
Aargauischen Bund für Naturschutz vorgeworfen worden, im März dieses Jahres
eine Schutzzone für Laubfrösche zerstört zu haben. Dieser Vorwurf sei nicht
haltbar, entschied das Bezirksamt.

(Tx) Im April dieses Jahres reichte der Aargauische Bund für Naturschutz (ABN)
Strafanzeige gegen Oberst Walter Menig ein. Dem Kommandanten des Waffenplatzes
Brugg wurde vorgeworfen, er zerstöre im Auschachen in Brugg durch militärische
Baumassnahmen und Terrainverschiebungen den letzten Laubfroschstandort an der
Aare. Strafbar sei dabei die Zerstörung und die schwere Beeinträchtigung eines
Lebensraumes von nationaler Bedeutung sowie zonenwidriges Bauen.
	Die Tätigkeiten, welche zu dieser Strafanzeige führten, fanden auf dem
bundeseigenen Ausbildungsgelände für Baumaschinenführer des Waffenplatzes Brugg
statt. Im Bewusstsein, dass sich am gleichen Standort ein wertvolles
Amphibienlaichgebiet entwickelt hat, wurden in diesem Frühjahr alle
Terrainveränderungen mit der kantonalen Naturschutzfachstelle abgesprochen. In
den Tümpeln, welche durch die Ausbildung mit Baumaschinen entstehen, laichen
unter anderem Laubfrösche.
	Ende April einigen sich der Kanton Aargau und der ABN in Zusammenarbeit
mit dem Waffenplatz auf zusätzliche Sofortmassnahmen zugunsten des
Laubfrosches. Daraufhin zog der ABN seine Strafanzeige gegen den
Waffenplatzkommandanten zurück. Das Bezirksamt Brugg setzte jedoch seine
Untersuchung fort, weil es sich bei den Oberst Menig vorgeworfenen Delikten
nicht um Antragsdelikte, sondern um Offizialdelikte handelt.
	Die Untersuchung hat nun zweifelsfrei ergeben, dass der
Waffenplatzkommandant Oberst Walter Menig in Zusammenhang mit den
Terrainveränderungen im März 1996 in der Naturschutzzone des Auschachens Brugg
keine strafrechtlichen Handlungen oder Unterlassungen begangen hat. Aufgrund
dieser Feststellungen hat das Bezirksamt Brugg das Strafverfahren eingestellt.

Für weitere Auskünfte: Franz Böhringer, Chef Abteilung
Ausbildungsinfrastruktur, Bundesamt für Betriebe des Heeres, 031 324 24 58

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