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Internationale humanitäre Ermittlungskommission: Wahl der Mitglieder

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	Bern, 30. Oktober 1996

Pressemitteilung

Internationale humanitäre Ermittlungskommission: Wahl der Mitglieder

Auf Einladung der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen
von 1949 und deren Zusatzprotokolle fand am 29. Oktober 1996 in Bern
zum zweiten Mal nach 1991 eine Konferenz zur Wahl der fünfzehn
Mitglieder der internationalen humanitären Ermittlungskommission statt.
Wahlberechtigt waren diejenigen 49 Staaten, darunter die Schweiz,
welche sich durch eine formelle Erklärung verpflichtet haben, die
Zuständigkeit der Ermittlungskommission anzuerkennen. Von den
wahlberechtigten 49 Staaten hatten deren 18 einen eigenen Kandidaten
nominiert. 39 Staaten nahmen an der Konferenz teil.

Gewählt wurden: Hérnan Salinas Burgos, Chile; Luigi Condorelli,
Italien; Ghalib Djilali, Algerien; Marcel Dubouloz, Schweiz; Roman
Jasica, Polen; Frits Kalshoven, Niederlande; Kenneth Keith, Neuseeland;
Valéri Knjasev, Russland; Erich Kussbach, Österreich; Pavel Liska,
Tschechische Republik; Mihnea Motoc, Rumänien; Árpád Prandler, Ungarn;
Paulo Sergio Pinheiro, Brasilien; Carl-Ivar Skarstedt, Schweden;
Santiago Torres Bernardez, Spanien.

Die Amtsdauer der Mitglieder der Kommission beträgt fünf Jahre. Sie
sind nicht Vertreter ihrer Staaten, sondern erfüllen ihre Aufgaben in
ihrer persönlichen Eigenschaft.

Artikel 90 von Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen über den
Schutz der Opfer bewaffneter Konflikte bildet die Rechtsgrundlage für
die Kommission, die im Juni 1991 zum ersten Mal gewählt werden konnte.
Die Kommission untersucht alle Tatsachen, von denen behauptet wird,
dass sie eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts
darstellen und trägt durch ihre Guten Dienste dazu bei, dass die Genfer
Konventionen und das Zusatzprotokoll I eingehalten werden. Den Antrag
auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens können alle Vertragsparteien
von Zusatzprotokoll I stellen, die die Zuständigkeit der Kommission
anerkannt haben. Die Staaten haben von ihrem Antragsrecht  bisher noch
keinen Gebrauch gemacht.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten führt das
Sekretariat der Kommission und stellt die dafür notwendigen personellen
und finanziellen Ressourcen zur Verfügung.