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Vorstellung des ersten Berichts der Schweiz vor dem Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN 	3003 Bern, 23. Oktober 1996

Pressemitteilung

Vorstellung des ersten Berichts der Schweiz vor dem Menschenrechtsausschuss
der Vereinten Nationen

Am 24. und 25. Oktober 1996 prüft der Menschenrechtsausschuss der Vereinten
Nationen den ersten Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Internationalen
Paktes über bürgerliche und politische Rechte.

Die Schweiz ist dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte am 18.
September 1992 beigetreten. Dieser Pakt, ebenso wie sein Gegenstück, der Pakt
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, konkretisiert die in der
universellen Menschenrechtserklärung von 1948 enthaltenen abstrakten
Grundsätze in Form von fest umrissenen Verpflichtungen. Der Beitritt der
Schweiz zu diesen beiden Pakten war ein Akt der Solidarität mit der
internationalen Staatengemeinschaft. Er enspricht einem der fünf prioritären
Ziele, die im Bericht des Bundesrates über die Aussenpolitik der Schweiz in
den 90er Jahren genannt werden: der Förderung von Menschenrechten, Demokratie
und Rechtsstaat.

Die Kontrolle der Umsetzung dieser Pakte beruht in erster Linie auf der
Ausarbeitung von periodischen Berichten durch die Mitgliedstaaten zuhanden der
Expertenausschüsse, die mit der Überprüfung dieser Berichte beauftragt sind.
Diese Berichte müssen nicht nur darüber Auskunft geben, mit welchen Massnahmen
den anerkannten Rechten Wirksamkeit verliehen wird und welche Fortschritte bei
der Wahrnehmung dieser Rechte erzielt wurden. Sie müssen auch anzeigen, welche
Umstände und Schwierigkeiten bei deren Umsetzung eine Rolle spielen. Die
Prüfung der Berichte ist als Dialog zwischen den Staaten und dem Ausschuss
angelegt. Der Bericht wird durch eine Delegation des betroffenen Staates
mündlich vorgestellt, bevor der Ausschuss seine Fragen stellt. Anlässlich der
Vorstellung des Berichts geben die Mitglieder des Ausschusses ihre
Beobachtungen und Kommentare bekannt. Die Prüfung des Berichts ist öffentlich
und wird von interessierten Nichtregierungsorganisationen verfolgt.

Der erste Bericht der Schweiz wurde vom Bundesrat bewilligt und am 24. Februar
1995 dem Menschenrechtsausschuss zugestellt.