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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Ende der Sommerzeit 1996

Pressemitteilung

Ende der Sommerzeit 1996

Die Sommerzeit 1996 endet Sonntag, den 27. Oktober morgens um 3 Uhr.
Die Uhren werden um 3 Uhr um eine Stunde auf 2 Uhr zurückgestellt.

Zum ersten Mal stellen alle Länder der EU und der EFTA, einschliesslich des
Vereinigten Königreichs und Irlands, zum gleichen Zeitpunkt auf Winterzeit um.

1997 wird die Sommerzeit am 30. März beginnen und am 26. Oktober enden.

Das Zeitgesetz vom 21.März 1980 ermächtigt den Bundesrat, die Sommerzeit
einzuführen und den jeweiligen Zeitpunkt der Umstellung festzulegen, damit
zeitliche Übereinstimmung mit den benachbarten Staaten erreicht werden kann. In
der Sommerzeitverordnung vom 24. September 1984 legt der Bundesrat Anfang und
Ende der Sommerzeit in der Schweiz für den gleichen Zeitraum fest, wie er in
der Europäischen Union gilt. Zusätzlich ermächtigt diese Verordnung das EJPD,
notwendige Anpassungen per Departementsverordnung vorzunehmen. Nach den
Änderungen der Sommerzeit in der EU 1995 musste nun eine derartige Anpassung
vorgenommen werden.

22. Oktober 1996

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Urs Toggweiler, Bundesamt für Messwesen,
Tel. 031/323 33 56